Ist ein Elternteil bei einem freiwilligen sozialen Jahr/Bundesfreiwilligendienst (FSJ/BFD) weiterhin unterhaltspflichtig?

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Mit welchen Leistungen können die Freiwilligen während ihres FSJ rechnen? Bekommen sie ein Gehalt, Lohn, eine Vergütung oder ein Taschengeld? Die Fragen sind wie folgt zu beantworten: Ein Entgelt bekommt der FSJ-ler nicht, denn er steht in keinem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Er arbeitet ehrenamtlich. Jedoch hat er einen Anspruch auf ein Taschengeld und viele weitere Vergünstigungen.

ANSPRUCH AUF UNENTGELTLICHE UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG

Es besteht grundsätzlich ein Anspruch unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, kann diese mit einer Geldersatzleistung abgegolten werden.

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/verguetung-leistungen-vorteile-gehalt-taschengeld.html

Dein Vater muss nicht bezahlen, er hat Recht.

Für die Zukunft.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen.

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung. Ein freiwilliges soziales Jahr zählt nicht als Ausbildung, weder schulisch noch betrieblich. Hängst du ein Studium an, ist er weiterhin unterhaltspflichtig bis zum 25.Lebensjahr. Machst du eine betriebliche Ausbildung für 3 Jahre, ist er auch weiterhin unterhaltspflichtig, auch hier bis zum 25.Lebensjahr. Dann nicht mehr

DerHans  29.08.2017, 10:48

WÄHREND des FSJ ruht der Unterhaltsanspruch aber. 

Das ist keine Ausbildung, sondern die private Entscheidung jedes einzelnen, der sich das leisten kann.

der Unterhaltspflichtige kann verlangen, dass du deine Ausbildung "zügig durchziehst". Ein freiwilliges soziales Jahr ist aber keine Ausbildung.