unterhalt trotz unterhaltsvorschuss

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ist dies richtig?

Ja. Der Gezahlte Unterhalt ist komplett auf den Unterhaltsvorschuss anzurechen. Der Unterhaltsanspruch geht bis zur Höhe der Leistung auf den Leistungsträger über.

Unterhaltsvorschuss bekommt man ja, wenn der Kindsvater nichts zahlen kann.Scheinbar kann er ja doch zahlen, auch wenn nicht die volle Höhe.... Ist klar, wenn das JA da Mucken macht.

mamaimglueck 
Fragesteller
 28.09.2013, 08:17

verstehe ich trotzdem nicht....klar er zahlt nicht die volle höhe...aber es heißt ja nicht umsonst mindestunterhalt...und er zahlt ja nur nen kleinen teil davon...wenn man alle beträge zusammen rechnet kommt man ja genau auf diesen mindestunterhalt...wenn ich jetzt diesen differenzbetrag ans JA zahlen muss wäre dass ganze ja nur ein dummer zufall und die arbeit meiner anwältin voll umsonst??!ooohhhh man armes deutschland

Anettchen2010  28.09.2013, 11:40
@mamaimglueck

Ich hab doch richtig verstanden, das du Unterhaltsvorschuss bekommst? In dem Falle DARF der KV garkein Geld an dich übergeben...somit würdest du ja garnkein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben...da der KV ja zahlen kann, somit nicht zahlungsunfähig ist.

Mir wurde damals sogar gesagt, bzw. der KV wurde belehrt, das zwischen uns kein Geld im Sinne von Unterhalt fliessen darf.

mamaimglueck 
Fragesteller
 28.09.2013, 14:06
@Anettchen2010

das wurde mir erst vor 3 wochen gesagt...warum auch immer... aber das ist unlogisch ohne ende!!!

den kindern stehen 500 unterhalt zu.. jugendamt zahlt ca 310 die differenz von 290 wurde mir jetzt 2x gezahlt vom KV damit es erstmal zum MINDESTunterhalt kommt...

die anwältin klagt ja auch diesen differenz betrag ein..jetzt kommt das jugendamt und will diesen differenzsatz von mir? das nennt sich dann wohl "zum wohle der kinder" im prinzip is es doch so das,wenn ich das wirklich zurückzahlen muss ,dem ex seine schulden beim juamt zahle...

Anettchen2010  28.09.2013, 14:17
@mamaimglueck

wenn ich das wirklich zurückzahlen muss ,dem ex seine schulden beim juamt zahle...

Genauso ist es....deshalb ist es ja so, das entweder der KV zahlt ODER das Jugendamt.... Wenn KV angegeben hat, das er nicht zahlen kann, darf er dir auch nix zahlen....

sprecht ihr da aus eigenen erfahrungen oder sind dass nur vermutungen?