Jobcenter und Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht
Hallo,
vielleicht kann mir jemand hier weiter helfen und kennt sich ein wenig damit aus.
Ich bekam ein Schreiben vom Jobcenter und einen dazugehörigen Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht.In diesen Schreiben steht das meiner achtjährigen Tochter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II gewährt wird. Welche Art Leistungen und in welcher Höhe monatlich wird nicht angegeben. Desweiteren steht in den Schreiben u.a.....Soweit eine Verpflichtung zur nachträglichen Unterhaltszahlungen (ggf. aufstockenden) Unterhaltszahllungen seit diesem Zeitraum besteht ,werden sie über die Zahlungsmodalitäten gesondert informiert.
Meine achtjährige Tochter lebt mit meiner Ex Frau.Ich habe den Mindestunterhalt in Höhe von 272 Euro immer geleistet und werde ihn auch weiter leisten solange ich leistungsfähig bin und meinen Selbstbehalt nicht unterschreite.Ich beziehe im Moment ALG l nach SGB 145 in Höhe von 1150 Euro bis die Erwerbsminderung durch Rentenversicherung festgestellt wurde,davor habe ich Krankengeld für 78 Wochen in ca. der gleichen Höhe bezogen von den ich auch den vollen Mindestunterhalt an meine Tochter bezahlt habe.Ich bin ende Januar zu meiner Freundin gezogen und wir leben mit ihren erwachsenen Sohn in einer gemeinsamen Wohnung.Sie haben beide ein sehr geringes Einkommen und es sind einiges an Krediten und Verpflichtungen von ihnen zu bezahlen.Der Mietvertrag der Wohnung läuft auf den Namen meiner Freundin und beläuft sich auf 435 Euro Warmmiete.
Kann der Jobcenter aufgrund dessen das wir drei zusammen wohnen und sie kleine Einkommen haben höheren Unterhalt für meine Tochter von mir verlangen????
Ich zahle doch den MIndestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle,der auch Tituliert ist. Wir drei wohnen noch nicht mal seid zwei Monaten zusammen.Das ist noch sehr kurz und ist auch noch nix fest stehendes im moment.Vielleicht ich ziehe nach einigen Monaten wieder aus oder muss ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung.
Welchen Bedarf und Höhe hat ein achtjähriges Kind zum Lebensunterhalt??? (272 Euro Kindesunterhalt von mir und noch 184 Euro Kindergeld)
Zu Punkt 8 in den Fragebogen (Kinder und sonstige Personen (ausser Ehefrau) im Haushalt des Unterhaltspflichtigen) Hier sind Fragen zu beantworten.....Name,Vorname...Geburtsdatum...Verwandschaftsverhältnis...Beruf und Arbeitgeber....Monatliches Nettoeinkommen
Muss ich hier alle Fragen beantworten???? Ist meine Freundin und ihr Sohn mir gegenüber Auskunftspflichtig?? Was ihr Beruf ist...Wie ihr Arbeitgeber heisst....Welches Einkommen sie haben Was geht das den Jobcenter zur Zeit an??? Ich möchte sie auch nicht fragen Ich leiste den Mindestunterhalt für meine Tochter doch und es ist kein Mangelfall aufgetreten,das ich z.B. nicht mehr Leistungsfähig bin um den Mindestunterhalt zu zahlen.Meine Freundin und ihr Sohn hat doch auch aus diesen Grund nix mit meinen Kindesunterhalt zu tuen den ich ja auch entrichte.
Viele Grüsse
2 Antworten
Bezieht deine Ex-Frau mit dem Kind ALG II? Wenn ja kommt diese Aufforderung wohl daher.
Im Bekanntenkreis war auch ein ähnlicher Fall und dort ging der Vater welcher Unterhaltspflichtig war sogar arbveiten und verdiente relativ gut. Die Mutter mit Kind hingegen bekam ALG II und ich denke das Amt will einfach mal nachprüfen ob sie nicht irgendwo noch ein paar Euro sparen können. Daher wird bei dir geprüft ob du in angemessener Höhe zahlst oder ob du mehr zu zahlen hast. Exakt wissen tu ich es aber nicht.
Ob du nun wirklich alle Daten deiner neuen Lebensgefährtin und die ihres Sohnes angeben musst weiß ich auch nicht .Ich würde jedenfalls erstmal dort anrufen bevor ich deren Daten da eintrage.
Also dem kann ich mich nur anschließen. Rufe am besten selber an. Soweit ich aber weis musst du erst bei Arbeitslosengeld II alles angeben. Da wird dann auch jedes noch so kleine Einkommen mit dazu gerechnet da ihr einer Lebensähnlichen Gemeinschaft wohnt. So lange du aber noch das Arbeitslosengeld I beziehst, interessiert es die nicht was deine Partnerin verdient. Aber wie gesagt. Genauere Angaben erhältst du direkt vom Jobcenter.