Jobcenter und Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht

2 Antworten

Bezieht deine Ex-Frau mit dem Kind ALG II? Wenn ja kommt diese Aufforderung wohl daher.

Im Bekanntenkreis war auch ein ähnlicher Fall und dort ging der Vater welcher Unterhaltspflichtig war sogar arbveiten und verdiente relativ gut. Die Mutter mit Kind hingegen bekam ALG II und ich denke das Amt will einfach mal nachprüfen ob sie nicht irgendwo noch ein paar Euro sparen können. Daher wird bei dir geprüft ob du in angemessener Höhe zahlst oder ob du mehr zu zahlen hast. Exakt wissen tu ich es aber nicht.

Ob du nun wirklich alle Daten deiner neuen Lebensgefährtin und die ihres Sohnes angeben musst weiß ich auch nicht .Ich würde jedenfalls erstmal dort anrufen bevor ich deren Daten da eintrage.

Also dem kann ich mich nur anschließen. Rufe am besten selber an. Soweit ich aber weis musst du erst bei Arbeitslosengeld II alles angeben. Da wird dann auch jedes noch so kleine Einkommen mit dazu gerechnet da ihr einer Lebensähnlichen Gemeinschaft wohnt. So lange du aber noch das Arbeitslosengeld I beziehst, interessiert es die nicht was deine Partnerin verdient. Aber wie gesagt. Genauere Angaben erhältst du direkt vom Jobcenter.