Lohnpfändung Kindesunterhalt im Mangelfall?
Hallo, folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 2010 vom Kindesvater geschieden. Meine Kinder sind jetzt 12 und 9 Jahre alt, der Kindesvater ziert sich schon immer den vollen Unterhalt zu zahlen (Mindestunterhalt, also unterste Stufe) und hat noch zwei weitere Kinder in die Welt gesetzt, unterliegt also inzwischen der Mangelfallberechnung. Ich habe für meine Kinder Unterhaltsurkunden in denen steht dass er 105% zahlen muss... Er will jetzt nur noch etwas über 400 Euro für beide zahlen, laut Tabelle müsste er aber fast 700 euro zahlen. er lebt mit der Frau und den Kindern (2 Jahre und 4 Wochen alt) bei den Schwiegereltern im haus mit (hat aber natürlich eine horrende miete von 600 euro monatlich)... ich hatte bis jetzt ne beistandshaft beim Jugendamt, die helfen einem aber auch nicht wirklich und prüfen auch nicht richtig wie ich finde. sogar seine zahnarztrechnung (er ist Zahntechniker) ;) haben sie ihm durchgehen lassen, der mann brauchte ganz dringend ein Implantat... na ja, ich habe heute einen Termin bei meiner Anwältin. kann man in so einem fall denn was machen? pfänden?
7 Antworten
Solange der Mann
- den bestehenden Titel nicht "abändern" lassen hat (worauf er ggf. Anspruch hätte),
- bzw. die Abänderung zumindest noch nicht beantragt hat
muss er den Unterhalt in der titulierten Höhe weiter zahlen. Tut er es nicht, könnte dieser eingeklagt/gepfändet werden (oder bleibt ggf. als Unterhaltsschuld bestehen mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren....)
er lebt mit der Frau und den Kindern (2 Jahre und 4 Wochen alt) bei den Schwiegereltern im haus mit
Dem Mann steht ein "Selbstbehalt" zu (derzeit 1080 Euro), in dem für seine eigenen Wohnkosten eine Pauschale enthalten ist. Wie hoch seine Wohnkosten oder andere Ausgaben also tatsächlich sind, spielt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle, er ist diesbezüglich nicht auskunftspflichtig.
ich hatte bis jetzt ne beistandshaft beim Jugendamt, die helfen einem aber auch nicht wirklich und prüfen auch nicht richtig wie ich finde
Das Einkommen des Mannes darf in der Regel alle zwei Jahre hinsichtlich einer Veränderung von Dir bzw. der Beistandschaft überprüft werden...
der mann brauchte ganz dringend ein Implantat...
Das brauchen ggf. auch Zahntechniker - auch die können sich nicht alleine die Zähne reparierten....
Erstens haben die ersten Kinder Vorrang.... Natürlich pfänden, bis zu dem dass er einen Zweitjob annehmen muss.
schon klar, der fährt aber zwei mal im Jahr in den urlaub, hat n auto etc... ich finde das gegenüber meinen Kindern total unfair... vor allem, Kontakt hat er seit über einem Jahr nicht mehr... was noch trauriger ist...
Das ist falsch. Die Kinder sind einander gleich gestellt.
alle kinder sind gleich gestellt . geht nur nach alter was jedes bekommt. sein selbstbehalt sind 1080 euro alles andere geht an die kinder
Nein, die ersten Kinder haben keinen Vorrang.
Alle minderjährigen Kinder sind gleich zu behandeln.
Woher sollen wir das wissen? Wir kennen seine wahren wirtschaftlichen Verhältnisse auch nicht. Diskutier das halt mit deiner Anwältin.
Sicherlich nicht.
Welche Kinder sind denn bevorrechtigt? Deine? Dann könnte man natürlich deren Unterhalt einklagen.
Wo nichts ist......
das gibts nicht mehr. alle Kinder sind gleichwertig berechtigt.
Wenn Du da noch den Titel hast, kannst ihn direkt pfänden lassen.
erst mal kann die anwältin da unterlagen anfordern um zu prüfen was er angibt. das reicht sie dann beim gericht ein.
"(hat aber natürlich eine horrende miete von 600 euro monatlich).."
da kann die anwältin denn beim richter auch darum bitten das die summe geprüft wird. die schwiegereltern müssen die 600€ monatlich natürlich auch versteuern. haben sie das "vergessen" ignoriert der rihter die miete und setzt den unterhalt höher an.
das finanzamt wird natürlich benachrichtigt und fordert von den schwiedereltern die steuern für die einnahmen nach. mit kräftigem zuschlag versteht sich
die Hoffnung habe ich, ich finde dieses geld einsparen wenns um die eigenen Kinder geht unter aller sau... und ich bin mir sehr sicher dass da nichts versteuert wird weils halt auch keine miete gibt...
dann zahlt der kindesvater nach und die vermieter kräftig steuern und strafe.
kommt immer auf den richter an. meine ex wollte auch keinen unterhalt zahlen obwohl unser kind bei mir lebte. sie "konnte2 nur 4 stunden arbeiten weil sie den haushalt machen musste.
das war dem richter egal. er hat ein einkommen berechnet das sie haben "könnte" wenn sie voll arbeiten geht und steuerklasse 4 hat.
schon klappte die unterhaltszahlung
richtig so, echt ärgerlich wie sich manche davor drücken wollen... und auch traurig, immerhin sind es die eigenen Kinder...
Über solche Richter kann man echt froh sein.
die frage ist ob man bei einer mangelfallberechnung überhaupt pfänden kann