Unterhaltsvorschuss ,zurückzahlen?

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Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt muss nur zurück gezahlt werden,wenn man dem Jugendamt nicht nachweisen kann,das man zur Zeit nicht leistungsfähig ist !

Bekommt er also nur ca.850 € ALG - 1,dann muss ihm min.so viel davon bleiben,das er seinen Bedarf nach dem SGB - ll decken kann.

Das würden z.B. bei einem Single derzeit 391 € Regelsatz sein + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also der Warmmiete.

Würde er also angenommen 409 € Warmmiete zahlen müssen,dann läge der Bedarf inkl.der 391 € Regelsatz,bei 800 €,er müsste dann den übersteigenden Betrag als Unterhalt für die Kinder zahlen.

Etwas anderes würde es sein,wenn hier ein Unterhaltstitel vorliegen würde,dann ist er auch bei Arbeitslosigkeit verpflichtet,weiterhin den festgelegten Unterhalt zu zahlen,bis er eine Abänderung beim zuständigen Gericht beantragt hat.

Er könnte dann in diesem Fall auch eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen,dann würde der Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung anerkannt,er könnte dann seinen Unterhalt weiter an sie zahlen und würde den Rest bis zu seinem Bedarf nach dem SGB - ll,vom Jobcenter aufgestockt bekommen.

Korrekt, den Unterhaltsvorschuss (deshalb heisst es "Vorschuss") muss er zurückzahlen.

Wen er paar Monate arbeitslos ist , muss er später alles auf einmal zurückzahlen oder wie ?

Unterhaltsvorschuss ist nur zurück zu zahlen,wenn man trotz Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt gezahlt hat,wenn man nachweislich nicht leistungsfähig war,ist auch nichts zurück zu zahlen !