Unterhaltsvorschuss..... Rückzahlung an das Jugendamt?

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Wenn die Mutter deshalb nur einen Teil des Unterhalts an das Jugendamt erstattet, weil sie zu einer höheren Zahlung nicht imstande ist, so muss sie auch nichts nachzahlen. Nachzahlen muss man immer nur dann, wen man vorwerfbar zu wenig zahlt. Die Zahlungen der Mutter ans Jugendamt besteht aus zwei Teilen, nämlich je einem Anteil pro Kind. Wenn ein Kind aus dem Unterhaltsvorschuss rauswächst, dann muss die Mutter den Anteil, der auf dieses Kind entfällt, direkt an den Vater zahlen. Sollte der Vater dann aber Hartz 4 beantragen müssen, so kommt auch eine Zahlung an das Jobcenter in Betracht.

unterhaltsvorschuss beantragt man ja wenn der kindsvater oder die mutter nicht fähig sind zu zahlen.der UVG ist auch nicht der volle unterhalt der normalerweise vom elternteil gezahlt werden müsste.und soweit ich weiss da ich auch unterhaltsvorschuss bekomme,muss der kindsvater den betrag zurück zahlen was auch vom amt bevorschusst wurde.