Unberechtigter Kindesunterhalt titulieren lassen?
Hallo ich habe ein paar Fragen zum Thema Unterhalt und zwar.
Meine Tochter ist 12 geworden und das JA forderte von mir die benötigten Unterlagen an
Auf Raten meines Anwaltes soll ich keine 423 Euro zahlen sondern nur den Mindestunterhalt von 423 Euro sondern 355 Euro. Weil meine Verpflichtungen nicht berücksichtigt, oder nur zum Teil berücksichtigt wurden
-
Was geschieht wenn ich mich nur zu der Höhe (355 Euro) titulieren lasse?
-
Vorher gab es auch keinen Titel. Warum soll ich mich jetzt titulieren lassen. Ich habe immer die geforderten Beträge bezahlt was auch immer über das Jugendamt lief. Was wird geschehen wenn ich einfach die 355 Euro zahle und mich nicht titulieren lasse?
-
Muss die KM den Differenzbetrag einklagen? Wer trägt die Kosten?
Danke für die Antworten
2 Antworten
Höre nicht einfach auf den Anwalt, sondern kläre den Unterhalt mit dem Jugendamt, dort kannst Du die noch vorhandenen Verpflichtungen auch angeben, dann brauchst Du auch keinen gerichtlichen Titel. Diese Kosten müßtest Du sicher zahlen sowie sicher auch noch Deinen Anwalt, wenn er den Titel für Dich beantragen sollte. Eigentlich verstehe ich sowieso nicht, was der Titel für Dich soll, dieser ist doch nur für das Kind wichtig, wenn der Vater nicht freiwillig zahlt, um den Unterhalt zu pfänden.
Vom Kind, vertreten durch Kindesmutter oder Jugendamt!
falls ich die Klage gewinnen würde, wer würde dann für die Anwaltskosten aufkommen die mir entstanden sind? Ich oder "Der Staat" vertreten durch das JA
Wofür willst Du klagen? Die Anwaltskosten wirst Du auch bei Gewinn selbst bezahlen müssen. Der Staat hat da nichts mit zu tun, das Jugendamt vertritt dann nur das minderjährige Kind, welches bestimmt Deine Anwaltskosten nicht auferlegt bekommt.
Ich selber möchte nicht klagen nur finde ich das die Unterhaltsberechtigungen zu hoch sind, da wir eine 2te Familie gegründet haben und ich nun für 3 Kinder unterhaltspflichtig bin. Das diese zu hoch sind sieht mein Anwalt genauso.
Hat denn das Jugendamt den Betrag von 423 Euro neu festgelegt, nach dem Du die Unterlagen dort eingereicht hast? Die neue Familie, bist Du verheiratet, bist Du der Erzeuger der 3 Kinder in der neuen Familie, nur das hat Einfluß auf den Unterhalt. Etwaige Kinder Deiner neuen Partnerin hätten mit Dir nichts zu tun, nur wenn sie von Dir behördlich offiziell adoptiert wären.
Ich kann dir nur raten alle Unterlagen incl. allen Belastungen beim Jugendamt vor zu legen. Wenn du keinen Unterhaltstitel machst wird er über ein Gericht gemacht. Die gesamten Kosten musst dann du bezahlen. Die Beurkundung für den Unterhaltstitel ist bei jedem Jugendamt kostenlos, da jedes Jugendamt eigene Urkundsbeamte haben.
Was wäre aber wenn ich mich nur betiteln lasse über den Mindestbetrag von 355 Euro? Wird der Differenzbetrag eingeklagt? von wem müsste der Betrag eingeklagt werden? Vom JA oder von der KM?