Unterhalt trotz 18 Jahre und FSJ?
Hallo zusammen.
Mein Sohn ist im Oktober 18 Jahre geworden. Er hat dann mit der Schule (er war da in der 11.Klasse)aufgehört und macht Jetzt ein freiwilliges soziales Jahr. Das Entgelt für ihn liegt bei 380€ pro Monat. Muss der Vater trotzdem weiter Unterhalt zahlen?
4 Antworten
Moin
Während des FSJ hat das "Kind" keinen Unterhaltsanspruch - außer das FSJ dient der späteren Ausbildung, zb ein FSJ beim DRK, während dem der Rettungssanitäter gemacht wird um später bessere Chancen auf eine Ausbildung zum Notfallsanitäter zu machen
Wenn nach dem FSJ aber dann die Ausbildung oder das Studium beginnt besteht wieder Unterhaltsanspruch an die Eltern
Ja, nein, vielleicht...
Zum einen muss geklärt werden um was es sich genau handelt. Dient das FSJ der Vorbereitung für eine anschließende Ausbildung?
Die zweite Frage lautet: welches Einkommen hat der Vater, welches Einkommen die Mutter? Ab 18 muss sich das volljährige Kind selber um den Unterhalt kümmern und zwar von beiden Elternteilen! Das heißt, dass nun nicht der Vater alleine barunterhaltsverpflichtet ist, sondern die Mutter ebenfalls!
Und die nächste Frage ist dann ob das Kind überhaupt einen Anspruch hat mit dem Geld vom FSJ und dem Kindergeld... https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-freiwilligendienst.html
Nein keinen Anspruch auf Unterhalt. Ausnahme wenn das fsj auf nachfolgende Ausbildung aufbaut was aber bewiesen werden muss. So war es bei uns und daher keinen unterhalt weil die eigenen Einkünfte auch mit zählten.
Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile entsprechend Ihrem Einkommen anteilig unterhaltspflichtig, wobei das Einkommen Deines Sohnes in jedem Fall anzurechnen wäre. Allerdings gibt es hier keine entsprechende Rechtssprechung, dass der Vater bzw. Du noch Unterhalt leisten muss/t.
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html