Unterhalt trotz 18 Jahre und FSJ?

4 Antworten

Moin

Während des FSJ hat das "Kind" keinen Unterhaltsanspruch - außer das FSJ dient der späteren Ausbildung, zb ein FSJ beim DRK, während dem der Rettungssanitäter gemacht wird um später bessere Chancen auf eine Ausbildung zum Notfallsanitäter zu machen

Wenn nach dem FSJ aber dann die Ausbildung oder das Studium beginnt besteht wieder Unterhaltsanspruch an die Eltern

Ja, nein, vielleicht...

Zum einen muss geklärt werden um was es sich genau handelt. Dient das FSJ der Vorbereitung für eine anschließende Ausbildung?

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wann-haben-volljaehrige-kinder-einen-unterhaltsanspruch/

Die zweite Frage lautet: welches Einkommen hat der Vater, welches Einkommen die Mutter? Ab 18 muss sich das volljährige Kind selber um den Unterhalt kümmern und zwar von beiden Elternteilen! Das heißt, dass nun nicht der Vater alleine barunterhaltsverpflichtet ist, sondern die Mutter ebenfalls!

Und die nächste Frage ist dann ob das Kind überhaupt einen Anspruch hat mit dem Geld vom FSJ und dem Kindergeld... https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-freiwilligendienst.html

Nein keinen Anspruch auf Unterhalt. Ausnahme wenn das fsj auf nachfolgende Ausbildung aufbaut was aber bewiesen werden muss. So war es bei uns und daher keinen unterhalt weil die eigenen Einkünfte auch mit zählten.

Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile entsprechend Ihrem Einkommen anteilig unterhaltspflichtig, wobei das Einkommen Deines Sohnes in jedem Fall anzurechnen wäre. Allerdings gibt es hier keine entsprechende Rechtssprechung, dass der Vater bzw. Du noch Unterhalt leisten muss/t.

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/112037-im-freiwilligen-sozialen-jahr-wird-verguetung-auf-kindesunterhalt-angerechnet