Freiwilliges Soziales Jahr Arbeitslosengeld? -

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du könntest Anspruch auf aufstockendes ALG II oder Wohngeld haben.

Primär ist aber erstmal der Anspruch auf Unterhalt gegen Deine Eltern. Der ist Einkommen.

Wieviel Du bekommst, hängt davon ab, wieviel Einkommen Du aus dem FSJ, Unterhalt, Kindergeld usw. beziehst und wie hoch die Wohnkosten sind.

Wenn Du umsonst wohnst, hast Du einen Bedarf von 384 Euro. Von dem FSJ-Lohn sind 200 Euro Freibetrag, der Rest würde von dem Bedarf ebenso abgezogen wie Unterhaltsanspruch und Kindergeld.

also bekomme ich 200 euro und 184 euro kindergeld?

Wenn du ein FSJ machst, bist du ja ausgelastet und stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Da bekommst du doch eine Art Sold.

Wenn Du noch nie gearbeitet hast - und damit auch noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast - hast Du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!

Eigentlich solltest du von dem Betrieb etwas bekommen :)

Hallo, während des FSJs hast Du Anspruch auf den weiteren Bezug von kinderbezogenen Leistungen (also Kindergeld und ggf. Waisenrenten). Wenn Du selbst ALG-II beziehst oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, gilt das FSJ-Entgelt als Einkommen und wird somit auf Hartz-IV angerechnet. Arbeistlos bist Du nicht (Du hast ja eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, nämlich das FSJ), also bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. ansonsten verweise ich gerne noch auf die Antwort vom "Dorfbengel".