Arbeitslosengeld während FSJ?

4 Antworten

Arbeitslosengeld gibt es erst, wenn man gearbeitet hat und dann arbeitslos wird. Und im FSJ bist du nicht arbeitslos. Eine arbeitslose Person sucht einen Job, um schnellstmöglich damit anzufangen. Du hast ja eine Vollzeit-Tätigkeit zur Charakter- und Persönlichkeitsbildung.

Das einzige, was du beantragen könntest, wäre Sozialhilfe.

Da sollte dir klar sein, dass die Vermögensverhältnisse der gesamten Familie durchleuchtet werden - deine Eltern sind dir gegenüber nämlich weiterhin unterhaltspflichtig und das Amt wird nen Teufel tun, dir Geld zu geben, wenn das auch von deinen Eltern kommen kann (die werden notfalls auch an diese Pflicht erinnert).

Vielen Dank für die Antwort.

Die Frage kam mir in den Kopf, da meine Mutter meinte, wenn ich 18 werde, ich zum Amt muss und mich als arbeitslos melden muss.

@xxhannahxx04

Nein, nicht automatisch. Erst, wenn du mal aus der Familien-Krankenversicherung raus bist und es keinen Beitragzahler (Arbeitgeber oder dich selbst) gibt, dann solltest du das tun.

Was beantragt werden könnte wäre ALG - 2 ( Hartz - lV ) beim Jobcenter, was eine Sozialleistung wäre, wenn du aber noch bei deinen Eltern lebst, dann bildest du unter 25 mit ihnen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst.

Du hast also unter 25 ggf.nur dann einen ALG - 2 Anspruch, wenn deine Eltern euren Grundbedarf nach dem SGB - ll mit ihrem anrechenbarem Einkommen nicht decken könnten und selbst dann müsste man vorher prüfen ob nicht vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht kämen.

Ab dem 18 Lebensjahr müsstest bzw.solltest du dich dann bei der Agentur für Arbeit entweder Arbeit suchend ( 18 - 21 ) oder dann Ausbildung suchend melden, denn dann besteht ab der Vollendung des 18 Lebensjahres auch weiter Anspruch auf Kindergeld.

Deine Mutter sollte das dann auch dementsprechend der Familienkasse ( Kindergeld ), melden und nachweisen, also Vertrag in Kopie zusenden, damit es dann auch weiter Kindergeld ab 18 gibt.

Wenn du dein FSJ - min.12 Monate durchziehst, dann erwirbst du dir auch einen Anspruch auf ALG - 1, weil der Träger des FSJ - auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung für dich abführt.

Im FSJ stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also besteht kein Anspruch auf ALG1.

Wieso willst du Arbeitslosengeld, du verdienst da doch was, also ich hab in meinem FSJ knapp 450 Euro bekommen.

Das ist kein Verdienst, sondern setzt sich aus Taschengeld, Verpflegungsgeld und Wohngeld zusammen.

Das FSJ ist ein ehrenamtlicher Dienst, für den man kein Gehalt bekommt.

Ich bekomme 260 Euro monatlich, aber das gilt nicht als Verdienst, sondern Taschengeld. So habe ich es zumindest herausgelesen. Aber wie bereits geschrieben kam die Frage hier zustande, weil mir gesagt wurde, wenn ich 18 bin, dass ich zum Amt und mich als arbeitslos melden muss.