Kann man während des FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) weiterhin Kindergeld/ Kinderzuschlag bekommen?

3 Antworten

4.4 Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps leistet. Dieses Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche

ja. Du bekommst weiterhin Kindergeld.

Bei einem FSJ bekommen die meisten NUR ein Taschengeld