FSJ - muss weiter Unterhalt gezahlt werden?
Hallo zusammen, mein Sohn möchte vor seiner Ausbildung ein freiwilliges soziales Jahr machen. Muss sein Vater weiter Unterhalt für ihn bezahlen. oder erlischt damit der Anspruch darauf ? Danke für die Hilfe :-)
4 Antworten
Hallo cbausde, ja er muss weitehin Unterhalt bezahlen nur es wird neu Berechnet so wie er eine Ausbildung macht wird es uch neu Berechnet.
Richtig. Der Unterhalt wird nach seinem Alter berechnet und sein Einkommen aus dem FSJ wird mit angerechnet. Das heißt unter dem Strich hat er ggf. das gleiche wie Vorher. Kann aber auch, je nachdem wie der Unterhalt bei euch geregelt ist auch etwas mehr oder weniger werden.
FSJ und Ausbidlung sind in der Regel zwei völlig verschiedene Dinge.
Bei einer Ausbildung besteht nach §1610 Abs 2 BGB
(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.
ein Unterhaltsanspruch. Beim FSJ höchstwahrscheinlich nicht, wobei höchstrichterliche Urteile wohl noch ausstehen.
Während eines freiwilligen sozialen Jahres muß in der Regel kein Unterhalt gezahlt werden. Es gibt Ausßnamen:
- das Kind ist noch minderjährig, dann besteht sowieso immer eine Unterhaltspflicht egal was das Kind macht.
- der FSJ ist Teil der Ausbildung. Sprich Vorraussetzung um mit der eigentlichen Ausbildung beginnen zu können.
Bei volljährigen Kindern sind übrigens wenn immer beide Elternteile zum Unterhalt im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet und das Kindergeld wird voll bedarfsdeckend berücksichtigt.
Man beachte, das der FSJ restriktiver als der Zivildienst zu sehen ist. Denn der Zivildiest war verpflichteten. Beim FSJ erzeugt der Unterhaltsberechtigte jedoch ohne Not eine Bedürftigkeit.
Während des FSJ wird der Unterhaltsanspruch ausgesetzt, da es kein Teil einer anerkannten Berufsausbildung ist. Ausnahme: Das FSJ zählt als erstes Lehrjahr.
ich glaube es muss weitergezahlt werden
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html