Fragebogen über das vermögen! (jugendamt)?

6 Antworten

Dafür muss die Vaterschaft anerkannt sein.

Dann allerdings mußt Du auch rückwirkend Unterhalt zahlen so Du denn der Vater bist.

Wenn Du diese Bogen ausgefüllt und unterschrieben zurückschickst, dann berechnet das Jugendamt aus den Daten den Unterhalt für ein evtl. Kind von Dir.

Du mußt die Bögen allerdings nicht vor der Geburt und der Anerkennung ausfüllen.

Du solltest Dir allerdings sehr sicher sein, dass das Kind nicht von Dir ist. Wenn es von Dir ist, darfst das Gerichtsverfahren mit Vaterschaftstest zahlen. Das ist doch recht teuer.

Bevor du irgendwelchen Unterhalt zahlen musst, muss ja erstmal die Vaterschaft festgestellt werden und wenn du daran zweifelst unterschreibst du das eben nicht und verlangst einen Vaterschaftstest.

Kommt dabei raus, dass dus nicht bist, musst du auch nichts zahlen, wenn dus bist, hast du die Pflicht zu zahlen, aber eben auch das Recht, das Kind zu sehen oder sogar (geteiltes) Sorgerecht zu beantragen.

eine vorgeburtliche Beistandschaft hast Du da nur Angaben zu Deinen Einkünften gemacht oder die Vaterschaft vorab anerkannt ?.. beim letzteren würdest Du das Baby in den Arm gedrückt kriegen, falls die Mama unter der Geburt stirbt..

Hast Zweifel an der Vaterschaft teile die umgehend dem JA mit benenne die anderen Männer die für die Vaterschaft in Frage kommen könnten.. .. lasse Dich Deine Rechte ausführlich beraten, nehme Deine Unterschrift ggf. zurück..

ich hab vor 2 tagen mit dem JA telefoniert und die zuständige sachbearbeiterin hat gemeint , dass dieser fragebogen nichst mit der vatershaftsannerkennung zu tun hat, hat mir aber auch nicht wirklich erklärt was dieses schreiben zu beudeten hat !

@aftertherain

Hallo aftertherain, wenn jemand jemanden geschwängert hat, ist der auch schon vor der Geburt für die Frau mit Unterhalt dran und ggf. mindestens 3 Jahre danach, wenn die wegen dem Kind nicht arbeiten geht! Oder unvermittelbar ist, oder noch zur Schule geht &&&

Die wollen wohl sehen ob Du Leistungsfähig bist..da Ämter, die Gelder auslegen sich die immer von Unterhaltspflichtigen zurückholen werden...

. gehe morgen gleich persönlich zum JA und teile denen alles mit was gegen Deine Vaterschaft spricht und bestehe auf einen Vaterschaftstest... bedenke Du mußt nicht nur für das Kind zahlen bis es die Ausbildung beendet hat , sondern einige Jahre zusätzlich auch Unterhalt! für Frau.

alles Gute & l.G. ;)h

Ich denke, bei dem Bogen hast du nur deine Einkuenfte dargelegt, nicht die Vaterschaft anerkannt, da das Kind ja noch nicht geboren ist, eher unwahrscheinlich. Es geht hier wohl eher um moeglichen Unterhalt fuer die Freundin selbst (Betreuungsunterhalt). Das mit der Vaterschaft wird erst nach der Geburt gemacht. Mache aber auf alle Faelle kein Anerkenntnis der Vaterschaft, sondern, wenn das Kind geboren ist (geht vorher eh nicht), dann klage auf Vaterschaftsfeststellung, bevor du was anerkennst. Waerst du wirklich nicht der Vater, muessten auch gemachte Unterhaltszahlungen wieder zurueck gezahlt werden.

Melde dich beim Jugendamt und teile denen deine Zweifel mit und dass nach der Geburt zuerst eine Feststellung erfolgen soll, bevor du was anerkennst oder zahlst.

Das Jugendamt hat mit dem Unterhalt für die Mutter nichts zu tun.

Teilen sie dem Jugendamt schriftlich , am besten mit Einschreiben per Rückschein mit, dass sie sich nicht als der Vater dieses Kindes fühlen und nicht bereit sind Unterhalt zu entrichten. Dann wird ggf. ein Vaterschaftstest durchgeführt, ggf. auch mit mehreren potentiellen Vätern, die ihre Ex angibt- und der der gewinnt (Vater des Kindes) hat den Spaß ALLE Tests bezahlen zu dürfen. Hatten einen ähnlichn Fall im erweiterten Bekanntenkreis- die Dame hatte ein wildes Wochenende, benannte 7 Herren und der arme Kerl, der es war, musste ALLE Tests bezahlen. Lassen sie sich eine Bestätigung über den Eingang des Schreibens geben und warten die Geburt ab, erst dann kann der Test gemacht werden. Waren sie es zahlen sie für das Baby und die Mutter bis zu 3 Jahre für diese Betreuungsunterhalt, wenn sie wegen des Kindes zu Hause bleibt.