Getrennte Eltern, Mutter Heiratet, bin ich Unterhaltspflichtig?

7 Antworten

Natürlich besteht weiterhin ein Unterhaltsanspruch der Tochter. Denn die Tochter hat ja nicht geheiratet, sondern die Mutter.

Für dein Kind ja, es sei denn es würde vom neuen Ehemann adoptiert, aber da hättest du in der Regel deine Zustimmung geben müssen.

Für die Mutter wäre ggf.noch Betreuungsunterhalt zu zahlen, sollte das Kind das 3 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und dir nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Netto Selbstbehalt bei Trennung / Betreuungsunterhalt zur Verfügung stehen.

Für das Kind bleibst du bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltsverpflichtet. Erst ab 18 wird auch die Mutter barunterhaltsverpflichtet sein. Solange zahlst du den Barunterhalt nach deinem Einkommen und sie den Betreuungsunterhalt.

Ich schätze mal um den Unterhalt für die Mutter geht es hier nicht?!

Für dein Kind bist du bis zur Selbstständigkeit unterhaltspflichtig, außer du würdest einer Adoption durch den Stiefvater zustimmen, wobei du dann jegliches (Sorge)Recht an deinem Kind abgeben würdest.

Falls du auch Unterhalt für deine Ex-Freundin bezahlen musstest, ist dies hinfällig, sobald sie jemand anderen heiratet.

Der Mutter schuldet er in den ersten drei Jahren auch Unterhalt. Auch wenn sie heiratet.

Gegenüber dem Kind bist du selbstverständlich weiterhin zu Unterhalt verpflichtet. Der Mutter gegenüber nur dann wenn das Kind noch keine drei Jahre alt ist.