Wird BU Rente des Partners voll angerechnet bei Hartz 4 bedarfsgemeinschaft?
Ich ziehe mit einem Partner zusammen der ca. 800 euro BU rente hat und davon noch 150 Euro freiwillige Krankenversicherung bezahlen muß.
Was genau wird vom Einkommen meines Partners auf mein hartz 4 angerchnet?
Sind es die kompletten 800 euro,oder der Betrag abzüglich der Krankenversicherung,oder gibts da irgendwelche Freibeträge?
Würde gern wissen,wieviel angerechnet wird.
Danke im Vorraus.
1 Antwort
Hallo Bachatatanzmaus, grundsätzlich wird das Jobcenter Euch als Bedarfsgemeinschaft werten und die BU-Rente Deines Partners (nach Abzug seines Krankenversicherungsbetrages) und nach Abzug seines Bedarfes und der Versicherungspauschale von mtl. 30 Euro anrechnen dies führ dann zu einer verminderte Alg-II-Zahlung. Wenn Ihr aber vorbringt, daß Eure (frische) Partnerschaft noch nicht gefestigt ist, dann dürfte das Jobcenter das Einkommen Deines Freundes erst nach einem Jahr des Zusammenlebens anrechnen, es sei denn Ihr heiratet vorher.