Berechnung Kindergeldzuschlag: Werden Ausgaben wie Unterhalt angerechnet?

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Unterhaltsverpflichtungen werden im Hauptantrag mit aufgeführt (Punkt 8.23) und werden selbstverständlich berücksichtigt (sofern entsprechende gesetzlichen Verpflichtungen bestehen). (Es wundert mich allerdings, dass man zu Unterhalt verpflcihtet, wenn man seinen eigenen Bedarf nicht decken kann - was ja eine Voraussetzung für Kinderzuschlag ist.)

Du oder ihr beantrag den Kindergeldzuschlag für 4 Kinder, das heißt Eure Kinder plus seine Kinder und der Monatliche Unterhalt den er diesen Kindern zahlt, wird berechnet, also im Grunde als ob Ihr 6 Leute seit. Sonderausgaben ist nicht der Kindesunterhalt, das sind Ausgaben zum Unterhalt und der wird auch in den Anträgen berücksichtigt!Außerdem könnt Ihr, dadurch das dein Mann noch für zwei Kinder Unterhalt zahlt ,Zählkinder beantragen, heißt die ersten beiden Kinder werden in eurem Kindergeld mitberechnet dann habt ihr also einen Kindergeld- Anspruch für Kind 3 und 4 ! Damit ist euer Kindergeld dann höher!

Zu beachten ist auch das Ihm 900.- plus 5% verbleiben muss ,nachdem alle 4 Kinder Unterhalt in der gleichen Stufe der DT bekommen haben und wenn eines der Kinder unter 3 Jahren ist hat auch die Mutter Anspruch auf Unterhalt, dann gibt es eine Mangelfallberechnung siehe dazu DT Leitlinie die Stadt in der Ihr wohnt!!!!

Das ist so falsch ! Wie schon gesagt, Wird der Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe gezahlt. Heißt also, die Kinder wohnen bei der leiblichen Mutter, im Haushalt sind also nur 2 Kinder, für die Meine Schwägerin Kindergeld erhält. Somit wird der Zuschlag auch nur für 2 Kinder Beantragt.

@saftnase2000

Nein und ja ,der Kindesunterhalt für die außerhalb des Haushaltslebenden wird im Antrag voll mitberücksichtig und wird ,wenn nicht der mindest Unterhalt gezahlt werden kann ausgeglichen!!!!

einfach mal an die familienkasse wenden, die werden das ja wissen :)