zusammenziehen und noch nicht geschieden

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Bei der Ermittlung des Unterhalt an die Ex-Frau wird nur das Einkommen deines Freundes berücksichtigt. Du bist als neue Partnerin ja nicht unterhaltspflichtig gegenüber der Ex-Frau deines Freundes. Sollte die Ex-Frau der Scheidung nach dem einjährlichen Trennungsjahr widersprechen, so kann dein Partner nach 3 Trennungsjahren auch ohne Zustimmung seiner Ex-Frau geschieden werden, es sei denn sie macht einen besonderen Härtefall geltend, was nur in extremen Ausnahmefälle möglich ist (z.B. schwere Krankheit).

Wenn dein Lebensgefährte Unterhalt für Kinder zaheln muss, wird dein Gehalt prozentual angerechnet. (eigene Erfahrung)

mein neuer Partner und ich leben auch zusammen und sind beide noch nicht geschieden...mein Einkommen wird nicht angerechnet.

Ich würde warten bis das Gerichtsurteil vorliegt. Dann ersparst Du dir u.U. Unannehmlichkeiten! Wenn das Trennungsjahr vorbei ist wird das Gericht, wenn kein triftiger Grund vorliegt, mit dem Urteil nicht lange warten!!

Was für Unabnehmlichkeiten. Es interessiert das Gericht nicht die Bohne, ob der Mann bereis mit jemand anderem zusammenlebt. DAs hat absolut gar keinen Einfluss auf die Scheidung an sich. Die Zeiten in den das SChuldprinzip galt sind längstens vorbei. Das das EInkommen der neuen Frau spielt keine Rolle.

  1. Wenn das trennungsjahr "erfüllt" ist und keine Kinder vorhanden, wird auf Antrag geschieden, auch wenn sich ein Expartner weigert.
  2. Du bist der Ex in keinster Weise verpflichtet zum Unterhalt, ihr habt kein verwandschaftsverhältnis ersten grades (§1602 BGB)
  3. Ehegattenunterhalt ist seit dem 01.01.2010 an sehr sehr strenge Vorgaben geknüpft. Nach Ablauf der trennungszeit werden die Partner auf eigene Erwerbstätigkeit verwiesen... die Chancensind also sehr groß, dassdie Exfrau nach Rechtskraft der scheidung gar keinen unterhalt erhält!
  4. Sollte auf Ehegattenunterhalt erkannt werden, wird nur sein Einkommen gerechnet und er hat einen Mindestselbstbehalt von 1000€ http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php (siehe Punkt IV)

Ööööhm... Hat sich da was geändert? Ich dachte, eine Ehe gilt erst nach 3 Jahren dauernd getrennt lebend als unwiderlegbar gescheitert...^^