Unterhalt für 19 jährigen: Schule und anschliessende Ausbildung abgebrochen - nun doch wieder Schule?
mein 19 ähriger Sohn hat das Gymnasium im Sommer 2016 mit Ablauf der 11. Klasse, also ein Jahr vor dem Abi, geschmissen - immerhin mit Realsschulabschluss- da er sowieso nicht zum Abi zugelassen worden wäre und ab August eine Ausbildung begonnen.
Der Ausbildungsbetrieb hat ihm mit Ablauf der Probezeit zum 30.11 gekündigt.
Nun ist mein Sohn der Meinung Papa soll wieder Unterhalt in voller Höhe zahlen. Er weiss noch nicht ob er nun eine neue Ausbildung beginnen möchte (den bisherigen Ausbildungsberuf kann er aus angeblich gesundheitlichen Gründen definitiv nicht mehr ausüben) oder ob er doch noch einmal zur Schule gehen wird um sein Abitur zu machen.
Ein neues Schuljahr und auch ein neues Ausbildungsjahr beginnen im September 2017 - muss ich bis dahin sein "Chillen" bezahlen?
Muss ich überhaupt noch einmal für eine Schulausbildung bezahlen (einen Realschulaubschluss hat er ja) für die er offensichtlich nicht geeignet ist ( er hatte auch während der Schulzeit schon einmal ein Klasse im Gymnasium angeblich freiwillig wiederholt.)
5 Antworten
Er braucht nicht chillen, sondern soll sich nen Aushilfsjob für p9€ die Stunde suchen. Dann käme er auf 1440€ brutto im Monat. Du bist definitiv nicht verpflichtet ihn zu unterstützen.
Zweimal abgebrochen ist einmal zu viel. Du bist aus allem raus. Der Sohn sollte die Hufen schwingen um arbeiten zu gehen. Dafür eignen sich ganz gut Ferienjobs, aber auch Minijobs.
Stimmt nicht ganz- er hat noch keine Erstausbildung abgeschlossen und er hat auch nicht geschlampt- Schule zu Ende, dann Ausbildung und nun wegen Ende raus. Damit würde der Vater nicht durchkommen- er muss nur nicht bis zum Beginn des neuen Schul- oder Ausbildungsjahres zahlen.
Unterhalt muss nur während einer Ausbildung gezahlt werden.
Da er jetzt nichts tut, musst Du auch nichts zahlen.
Ab dem Neubeginn wirst Du wieder zahlen müssen - er hat ja noch keine Ausbildung abgeschlossen.
Lies Dich da mal ein:
Dein Sohn kann sich bis zum Ausbildungsbeginn oder Schulbeginn eine Arbeit suchen.
Nun ist mein Sohn der Meinung Papa soll wieder Unterhalt in voller Höhe zahlen.
Zunächstmal sind bei Volljährigen wenn immer beide Elternteile im Verhältnis der Leistungsfähgikeit zum Unterhalt verpflichtet.
Ein neues Schuljahr und auch ein neues Ausbildungsjahr beginnen im September 2017 - muss ich bis dahin sein "Chillen" bezahlen?
Nein. Die Grenze liegt in der Regel eher bei 3 Monaten, wenn eine Zusage durch den Ausbildungsbetrieb / Schule vorliegt.
den bisherigen Ausbildungsberuf kann er aus angeblich gesundheitlichen Gründen definitiv nicht mehr ausüben
Dann zählt der Ausbildungsabbruch nicht als Versagen. Vorausgesetz natürlich es war nicht schon vor Ausbildungesbeginn bekannt.
Muss ich überhaupt noch einmal für eine Schulausbildung bezahlen (einen
Realschulaubschluss hat er ja) für die er offensichtlich nicht geeignet
ist ( er hatte auch während der Schulzeit schon einmal ein Klasse im
Gymnasium angeblich freiwillig wiederholt.)
Reine Parkzeiten führen zu keinen Unterhaltsanspruch. Sofern Ihn eine Schule wieder aufnimmt hat er tendentiell wieder einen Unterhaltsanspruch. Sie können aber laufenden Leistungsnachweise fordern um zu prüfen, ob das Ganze Aussicht auf Erfolg hat.
Besteht ein Titel?
Wenn ja, kannst Du ihn abändern lassen. Sonst mußt Du Deinem Sohn halt mitteilen, dass er fürs Chillen nichts bekommt.
Steht im rechtlich auch nicht zu.
Aber wenn er dann tatsächlich wieder Schule macht, dann wirst wieder zahlen müssen.
Ja, dann teile ihm mit, dass er nichts bekommt, bis er sich wieder weiter an seine Ausbildung macht.
Du musst nur in Ausbildung oder schule bezahlen. Derzeit nicht. Er kann arbeiten
ein Unterhaltstitel besteht nicht - war vom Jugenamt bis zum 18. Geburtstag befristet und ich habe immer freiwillig gezahlt