Muß man bei Abbruch einerAusbildung weiter Unterhalt zahlen?

3 Antworten

Ein Wechsel des Ausbildungsplatzes wird von den Gerichten durchaus zugestanden. Allerdings muss der Wechsel 1:1 stattfinden. Also nicht die Ausbildung hinschmeißen, dann Monate was Neues suchen und dann wieder anfangen. In der Zwischenzeit muss sich die Tochter also selbst um den Unterhalt bemühen.

Auch Tourette ist kein Grund eine Ausbildung nach der Anderen abzubrechen. Einmal ja, zweimal nein...

Die Kindsmutter muss dir nichts mehr mitteilen, weil ab 18 alleine das Kind dafür zuständig ist seinen Bedarf nachzuweisen und einzufordern. Genauso ist ab 18 auch die Kindsmutter bar unterhaltsverpflichtet, das Kindergeld wird voll angerechnet. Verdient deine Tochter derzeit nichts in der Ausbildung? Ihr Einkommen wird ja ebenfalls bis auf eine Pauschale von 100 Euro angerechnet. Gibt es einen Unterhaltstitel?

Im übrigen sprichst du einmal von Ausbildung, dann von Praktikum... Was nun genau?

Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind begründet keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern. Insoweit gilt im Vergleich zu Kindern, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, ein höherer Selbstbehalt. Das hat das OLG Hamm entschieden. Dient eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach § 51 SGB III nicht der Vorbereitung auf einen Schulabschluss, sondern allein der allgemeinen Verbesserung vorhandener Fähigkeiten, ist die Maßnahme einer allgemeinen Schulausbildung im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht gleichzusetzen.

https://www.scheidung-siegen.de/familienrecht-siegen/entscheidungen/berufsvorbereitung_kind_unterhalt/index.html

Hier gibt es ein Urteil zum BvJ: nur wenn das Kind damit den Hauptschulabschluss erreicht gilt es als privilegiert. Es wäre also zu prüfen wie der Fall hier gelagert ist. Immerhin ist das "Kind" bereits 19.

gaddi63 
Fragesteller
 09.02.2020, 21:12

Die Mutter hat mich. nicht informiert bevor meine Tochter ihre Ausbildung begonnen hat, da war sie 17. Meine Tochter nennt ihre Arbeitszeit, wenn sie keine Schule hat, Praktikum.

Kessie1  09.02.2020, 21:15
@gaddi63

Du hast damals die Mutter um Infos gebeten? Nun, ist eh Schnee von gestern...

Also handelt es sich um ein Praktikum, vorgegeben von der Schule. Was ist das genau für eine Schule? Welchen Abschluss erreicht sie damit? Und wurde bei euch der Unterhalt bereits genau errechnet wer was zahlen muss? Der Unterhalt geht jetzt aber direkt an die Tochter? Gibt es einen Titel? Was passiert, wenn sie das Praktikum abbricht? Ist es dann vorbei mit der Schule? Was will deine Tochter machen?

gaddi63 
Fragesteller
 09.02.2020, 21:20

Nein, sie hat die Schule abgeschlossen. 10. Klasse. Danach hat sie auf Grund ihres Tourette an einem Berufsvorbereitendem Bildungsprogramm teilgenommen wo sie sich für einen Beruf entscheiden konnte. Für sie blieb nur Buchbinder übrig. Wir hatten früher in der Lehre Schule und praktische Ausbildung, genau so ist das bei ihr auch.

Kessie1  09.02.2020, 21:29
@gaddi63

Also BvB, kein Einkommen, aber auch nicht privilegiert... Ohne das Praktikum kann sie das Jahr nicht abschließen. Ohne Besuch der Maßnahme keinen Unterhaltsanspruch. Zudem auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten...

Sie ist alt genug zu entscheiden was sie machen möchte, aber du solltest sie über die Konsequenzen aufklären. Bricht sie ab: Unterhalt einstellen! Wenn es keinen Titel gibt. Gibt es einen Titel: ab zum Anwalt und Abänderungsklage einreichen. Solange sie sich dann nicht in Ausbildung befindet hat sei keinen Unterhaltsanspruch!

Im übrigen wäre auch BAB Anspruch zu prüfen!

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme

Ob es ein "Freibrief" ist, weiß ich leider nicht, aber laut dem Bundesgesetzbuch musst du dich solange um sie kümmern, bis deine Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat, sprich, bis 1 Tag nach ihrem 18. Geburtstag.

gaddi63 
Fragesteller
 09.02.2020, 20:31

Sie wird 19

Nach den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf (der Masstab für Deutschland) ist man seinem Kind gegenüber Unterhaltspflicht bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. es gibt auchbeine Höchstaltersgrenze, wobei ich mir da nicht sicher bin, glaube bis 25 oder 27 Jahre.

Nebenfrage, wieso weißt Du nicht, wo sie die Ausbildung /Praktika macht? Du kannst sowas doch auch fragen.

gaddi63 
Fragesteller
 09.02.2020, 20:44

Ich weiß wo sie die Ausbildung macht. Nur hat die Mutter nicht mit mit darüber geredet wu und was sie macht. Da wurde ich vor vollendete Tatsachen gestellt.

Kessie1  09.02.2020, 21:31

Es gibt keine Altersgrenze. Nur die Altersgrenze zum Thema Kindergeld bis 25.