Muss ich Unterhalt meinem Sohn bezahlen wenn er auf eine Privatschule geht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
zwischenzeitlich möchte er nochmals in einer Privatschule eine 2 jährige Schule besuchen muss ich das finanzieren?

Das läßt sich so pauschal nicht beantworten. Zunächstmal ist zwischen den Kosten für die Lebensführung, also den normalen Unterhalt und den Kosten für die Privatschule zu unterscheiden. Was die Kosten für die Privatschule selbst betrifft, so sind diese nur in Außnahmefällen zu übernehmen. Es wäre hier vom Unterhalsberechtigten zu begründen, warum keine kostenlose staatliche Schule genutzt werden kann. Was den Unterhalt an sich, also die Lebenshaltungskosten betrifft, kommt es darauf an, das durch die Schule die Berufsausbildung vorranschreitet. Sprich es muß ein höherer Schulabschluss erreichbar sein also zumindest Fachhochschulreife oder fachgebunde Hochschulreife. Zu beachten ist natürlich auch, das bei volljährigen immer beide Eltern barunterhaltspflichtig sind.

deponie 
Fragesteller
 01.02.2014, 07:55

herzlichen dank für Ihr kommentar

Leider ist die Gesetzesänderung nicht im Sinne jeder Eltern.

Nach der neuen Regelung KÖNNTE dein Sohn soweit immer wieder Studium und Ausbildung abbrechen und euch somit ein Leben lang auf der Tasche liegen.

Der Unterhalt wird regulär abgerechnet, auch wenn er noch daheim wohnen würde. Das gibt nur etwaige Abschläge.

deponie 
Fragesteller
 02.03.2014, 10:38

Besten Dank für die Info... Grüssle uwe

wie alt ist er denn jetzt?? unter 18: ja, aber du kannst auch sagen, dass er sich, wenn er das machen will, selbst finanzieren muss. über 18: nein, du bist halt sein Elternteil und von dem kann er vielleicht auch erwarten, dass es ihn unterstützt.

Was für eine Schule ist das?

Manche Ausbildungsberufe sind schulisch und werden NUR von Privatschulen angeboten!

ZB alles rund um Sanitäter, Kinderpflege und Altenpflege...das sind meist rein schulische Ausbildungsgänge über 2-3 Jahre.

Und wenn das die Ausbildung des Sohnes ist, dann bist du unterhaltspflichtig!

Will er über diese Schule einen höheren Schulabschluß als die MR erwerben, dann bist du ebenfalls unterhaltspflichtig!

Du kannst und darfst dem Sohn nicht vorschreiben, was er lernen will. Und solange er nicht "bummelt", sondern quasi Baustein für Baustrein sein Ausbildungsziel anstrebt, musst du zahlen. Sogar EINE Umorientierung im Laufe der (Berufs)Ausbildung oder des Studiums hat er quasi gut....sollte er sich umentscheiden, weil er merkt, dass er doch einen anderen Weg gehen möchte.

deponie 
Fragesteller
 01.02.2014, 08:05

Meiin Sohn hat sein Ausbildungsplatz ohne Grund hingeschmissen sine Mutter hat diesen Aufhebungsvertrag unterschrieben ohne mich in Kenntniss zu setzen da sie Erziehungsberechtigt war mein Sohn hatte ein 1/2n Jahr nichts getan und ging danach in eine 2ährige Privatschule das ist der Ausgangspunkt meiner Frage des Unterhaltes? vielen Dank für eine Antwort

Solange es der Erstausbildung dient ja, sofern nicht immer wieder die Ausbildung abgebrochen und gebummelt wird. Ist nicht ganz so einfach einzugrenzen.