Unterhalt bezahlen trotz Auswanderung

6 Antworten

Bis zur Scheidung muss er auf jeden Fall Trennungsunterhalt zahlen. Ob ab der Scheidung Unterhalt zu zahlen ist, entscheidet das Gericht.

Unterhaltspflicht hat zwar nichts mit dem Wohnort zu tun, aber der Ausgewanderte kann sich um die Zahlungen druecken. Wenn Deutschland mit dem Auswanderungsland kein Vollstreckungsabkommen hat, so wie Russland, muss die Mutter in dem Land, in das der Vater auswandert, einen Unterhaltsprozess anstrengen - Ausgang ungewiss bzw. in Russland wird der Vater so wenig verdienen, dass fuer Unterhalt sowieso nichts mehr uebrig bleibt.

Selbstverständlich MÜSSTE er Unterhalt zahlen. Das dürfte nur schwer sein, diesen Unterhalt dann in Russland einzuklagen.

Unterhaltspflicht hat mit dem Wohnort nichts zu tun.

Theoretisch ja- praktisch wird er es nicht tun. Und wer will in Russland vollstrecken?