Ex will keinen Unterhalt bezahlen weil er schon die Miete mit bezahlt. Geht das?

3 Antworten

Die Frau muss den Unterhalt für die Kinder beim Mann einfordern.

Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig vom "unterhaltsrelevanten Einkommen" des Mannes, also sein Einkommen abzüglich bestimmter anrechenbarer Beträge.

Die Raten, die der Mann für die Wohnung mit trägt, sind in diesem Fall anrechenbar, mindern sein unterhaltsrelevantes Einkommen entsprechend, so dass sich ggf. der Unterhalt für die Kinder verringern würde.....

Die Frau könnte beim Jugendamt eine "Beistandschaft" für die Kinder einrichten lassen, über die dann das Einkommen des Mannes festgestellt und der Unterhalt berechnet wird.

Also ich weiß das ihr Ex nicht Zahlungsfähig ist. Beim Jugendamt war sie auch schon und hat Unterhaltsvorschuss beantragt. Was ich aber nicht versteh ist wie man keinen Unterhalt zahlen kann aber sich nen neuen dicken BMW leisten kann?

@charly308

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Wenn der Mann "nicht leistungsfähig" ist, bedeutet das, dass er von seinem Einkommen abzüglich der anrechenbaren Abzüge (berufsbedingte Ausgaben, Beiträge für seine Altersvorsorge, Raten für die Wohnung...) ... nicht mehr als 1080 Euro übrig hat. 

Diese 1080 Euro sind sein "Selbstbehalt", der ihm für seine eigenen Lebenshaltungskosten (Verpflegung, eigene Miete oder Mietanteil, Strom, Kleidung etc... Auto-Raten...) verbleiben muss.

Wie genau er diese 1080 Euro einsetzt/ ausgibt, bleibt aber letztendlich ihm überlassen.....


@DFgen

Ahh ok. Dann würde es ja auch nichts bringen wenn sie Ihn auf Unterhalt verklagen würden oder. Noch geht das ja Über die Anwälte. Muss er den ein Teil für die Kita bezahlen als Unterstützung?

@charly308

wenn er nicht zahlungsfähig ist und somit schon keinen Unterhalt zahlen kann dann wird er wohl kaum noch einen Teil der Kitakosten übernehmen können ......wo soll das Geld denn herkommen wenn er eh schon zu wenig hat ....

@XC600

Aber wenn er sie anfangs auch bezahlen konnte aber seid der Trennung nicht mehr? Ich kenn mich da nicht aus, mich Interessiert das nur.

@charly308

Nehmen wir mal an das er noch ein anderes Konto hat als das wo sein Lohn drauf geht, kann das irgendwie was an der Situation ändern?

@charly308

er muss ja dem Jugendamt seine Einkommensnachweise bezueglich Lohn vorlegen, auf welches Konto die gehen, spielt da keine Rolle. Wenn er noch verstecktes Vermoegen haette, dann spielt das fuer den Kindesunterhalt keine Rolle, wenn er was von anderen bekaeme, von Eltern, Freundin usw., auch nicht. Seine Gehaltszettel sind ausschlaggebend und ihm muss sein Selbstbehalt von etwas ueber 1000 Euro bleiben.

Klar waere es moeglich, er arbeitet irgendwo schwarz und gibt das nicht an, aber das muesste man dann eben halt nachweisen koennen, nur vermuten, reicht da nicht.

Vor der Trennung hatte er wahrscheinlich auch die Steuerklasse 3 und keine zweite Miete (neben den Raten) zu zahlen. Er hat daher jetzt wohl wesentlich weniger Geld zur Verfuegung netto, als vorher.

@charly308

Für die Berechnung des Unterhaltes wird nur das Einkommen herangezogen. Da spielt das Vermögen, Ersparnisse auf anderen Konten o.ä. ... keine Rolle - diese werden dann ggf. erst bei der Aufteilung des Zugewinns herangezogen.

@charly308

Bisher haben Mann und Frau zusammen die Familie versorgt in einer gemeinsamen Wohnung - mit nur einer Miete/ Rate....

Ab der Trennung sind beide allein für ihren jeweiligen Unterhalt verantwortlich - jeder für seine Wohnung, Strom, Telefon etc.... und gemeinsam für die Kinder...

Sobald die Wohnung verkauft ist (oder die Frau diese behält und den Mann entsprechend auszahlt und die Raten dann allein tilgt...), stünden dem Mann wieder mehr Mittel ("unterhaltsrelevantes Einkommen") zur Verfügung, so dass er dann Unterhalt für die Kinder leisten könnte.

Kommt halt auch auf sein Einkommen an, die Raten kann er aber natuerlich auf den zu zahlenden Unterhalt anrechnen. Ob er darueber hinaus noch was zahlen kann und muss, das kann das Jugendamt berechnen, wenn sie eine Beistandschaft hat. Das gleiche kann natuerlich auch ein Anwalt machen, das sollte zum gleichen Ergebnis kommen.

Und wenn festgestellt wird, dass er nicht leistungsfaehig ist, dann ist da einfach nichts zu holen. Auch wenn er vielleicht ein grosses Auto faehrt. Was er mit seinem Selbstbehalt macht, ist seine Sache, man kann ihm das Auto leihen, es kann tatsaechlich ein grosses, aber altes Auto sein. Selbst wenn er es schafft, sich arm zu rechnen, dann kann man da nicht viel tun.

Die Kinder sind ja noch klein, daher kann sie ja fuer beide noch 6 Jahre Unterhaltsvorschuss beziehen. Das ist schon eine grosse Hilfe, wo ich auch sehr froh drueber war. Ich bekam gar keinen Unterhalt fuer meine Kinder. Mit der Eigentumswohnung, das sollte man sich das durchrechnen, wenn die erst gekauft wurde, wird es wohl besser sein, die wieder zu verkaufen und den Kredit abzuzahlen, auf lange Sicht wird das schwer werden, die Raten zu zahlen unter diesen Umstaenden.

Sie sollte die Beistandschaft bestehen lassen und dort auch immer mal wieder nachhaken, damit die auch regelmaessig neue Belege von ihm anfordern koennen, bezueglich seines Einkommens.

Die Kinder wurde garantiert nicht gefragt, ob die Eltern eine Eigentumswohnung kauf sollen.

Was hat denn der Kindesunterhalt damit zu tun?

Das haben wir auch gesagt aber er ist der festen Überzeugung das er nicht zahlen muss. Die Kinder haben ja da nichts von.

Vom Kindesunterhalt müssen alle Lebenshaltungskosten des Kindes bestritten werden - auch die anteiligen Wohnkosten pro Kind.

Indem der Mann sich durch Zahlung der Raten an diesen Wohnkosten beteiligt, mindert das den Anspruch des Kindes an ihn...

Das bedeutet, dass diese Kosten bei der Ermittlung seines "unterhaltsrelevanten Einkommens" für die Höhe des Kindesunterhaltes berücksichtigt werden können.