Unterhalt von meinem Vater rückwirkend anfordern?

4 Antworten

Wenn deine Mutter keinen "Unterhaltstitel", gegen deinen Vater hat, kann sie den Unterhalt nicht nachfordern. Hätte sie einen Titel - und er hat nicht gezahlt, dann könnte sie den ausstehenden Unterhalt einklagen oder pfänden lassen.

Deine Mutter hat das Recht, alle zwei Jahre das Einkommen deines Vaters überprüfen zu lassen und danach den Unterhalt einzufordern. Wenn sie das nicht selbst tun möchte, kann sie das Jugendamt damit "beauftragen" durch eine kostenlose "Beistandschaft" - und einen Titel ausstellen lassen.
Allerdings geht das jetzt nur noch für deinen kleinen Bruder.

Volljährige Kinder müssen ihren Unterhalt (wenn sie Anspruch haben) selbst bei den Eltern einfordern - und es wären auch beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Zwar könnte eure Mutter den Unterhalt durch "Kost und Logis" statt Bargeld leisten, aber zur Berechnung, wie viel der Vater anteilig zahlen müsste, muss auch sie ihr Einkommen darlegen. Die Nachweise/ Forderungen müsst ihr selbst stellen. Das Jugendamt kann euch zwar beraten, aber nicht für euch aktiv werden, das könnte dann ggf. ein Anwalt.

"Unterhalt für die Vergangenheit kann schon von dem Zeitpunkt an gefordert werden, zu dem der unterhaltsverpflichtete Elternteil zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen oder zu dem er mit seinen Unterhaltszahlungen in Verzug gekommen ist."

http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.222220.de

Habt Ihr einen Titel?

Am besten zieht Ihr einen Anwalt zu Rate.

Ich glaube da müssen wir einen Anwalt Fragen ^^ wir haben Unterhalstsanspruch angefordert ,aber zu dem Zeitpunkt hat er zu wenig Verdient. Später ja mehr aber da haben wir keinen Antrag gestellt.

Danke für die Antwort =)

Kommt drauf an. Wenn er mit dem Unterhalt in Verzug gesetzt wurde, ja. Dann sind nämlich tatsächlich bereits Unterhaltsschulden aufgelaufen. Wenn keine Inverzugsetzung erfolgt ist, hast du keine Chance. Außerdem, nur weil du meinst, dass er jetzt Unterhalt nachzahlen muss, weil er angeblich mehr verdient hat oder jetzt mehr verdient, muss er das noch lange nicht zahlen. Unterhalt wird immer anhand des derzeitigen Einkommens festgesetzt. Und damals hatte er nun einmal nicht so viel wie jetzt.

Danke für die Antwort^^ 200 Euro waren es Offiziell! von meinem Kuseng hab ich gehört das es mehr gewesen ist! Finde ich natürlich nicht gut von ihm aber anklagen werde ich meinen eigenen Vater nicht. Er möchte meine Mutter wegen Geld was sie im "schuldet" anklagen! und ich will ihn überzeugen das er meiner Mutter mehr schuldet als sie ihm. Meine Mutter will eigentlich kein Geld von ihm (da ist die Ehre zu groß) Somit müssten sich beide vor Gericht nicht streiten =)

Wenn kein Unterhaltstitel vorhanden ist,gibt es nichts rückwirkend gezahlt !

Du und deine Schwester sind volljährig,deshalb müsst ihr jetzt eure Unterhaltsansprüche selber geltend machen und ggf.einen Unterhaltstitel erwirken.

Im übrigen ist ab dem 18 Lebensjahr nicht nur ein Elternteil sondern beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Das bedeutet,das auch das bereinigte Nettoeinkommen deiner Mutter herangezogen werden muss,wenn der Unterhaltsanspruch festgestellt werden soll.

Da ihr alle noch unter 21 Jahre alt seid und noch zur Schule geht oder Studiert,werdet ihr im Unterhaltsanspruch mit eurem Bruder gleich gestellt.

Kannst ja mal im Internet in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen.