Unterhalt bei Drogenkonsum der Kindsmutter?

6 Antworten

Nein, den Unterhalt kürzen darf er deswegen nicht. Eine Meldung ans Jugendamt ist wahrscheinlich im Interesse des Kindes sinnvoll, wird aber an der Unterhaltspflicht nichts ändern. Möglicherweise geht der Unterhalt dann halt demnächst anderswohin als bisher.

Und wenn sie den Unterhalt dafür nimmt sich die Birne zuzudröhnen: er kann den Unterhalt weder kürzen noch einstellen! Wenn er den dringenden Verdacht hat, dass das Kindeswohl gefährdet ist, dann muss er es dem Jugendamt melden. Oder vor Gericht ziehen und das alleinige Sorgerecht beantragen.

Aber da reichen die in den Raum geworfenen Anschuldigungen kaum aus. Kümmert sie sich schlecht um das Kind? Ist das Kind unterernährt oder macht einen verwahrlosten Eindruck? Zahlt sie die Miete nicht und sitzt deswegen bald mit dem Kind auf der Straße?

Woher habt ihr denn euer "Wissen"? Falsche Anschuldigungen zu machen kann auch für ihn Konsequenzen haben. Was also veranlasst euch die Mutter zu beschuldigen? Hörensagen? Das Jugendamt meldet den Besuch an und da wird sie wohl zugedröhnt in der Ecke liegen... Also was genau habt ihr wie "herausgefunden"?

Der Unterhalt ist für das Kind, nicht für die Mutter. Das Kind hat immer Anspruch auf Unterhalt, unabhängig davon, wie die Mutter sich verhält.

Du kannst es dem Jugendamt melden, dann wird mal jemand vorbeischauen, wie die Wohnung aussieht und eine Aktennotiz schreiben.

Schaden kann das nicht, aber sehr wahrscheinlich wird dabei nichts heraus kommen.

Auch wenn der Unterhalt zum Kauf der Drogen dient? Und somit ja nicht wirklich dem Kind zu Gute kommt?

@CaWo91

Auch dann , ja

@CaWo91

Da das KInd ja essen muss, was Geld kostet, das es gekleidet wird, was Geld kostet, da es in der Wohnung lebt, was Geld kostet, kommt der Unterhalt natürlich dem kind zugute. oder verhungert es?

Der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht der Mutter. Er darf hier also auch bei einem fehlerhaften Verhalten der Mutter bichts kürzen. Einen begründeten Verdacht sollte er aber unbedingt dem Jugendamt (oder der Polizei) melden.

Nein. das kann er nicht. denn der Unterhalt gehört dem Kind.

Aber er kann, wenn er Bedenken hat, dies dem Jugendamt/Famliengericht mitteilen und beantragen, dass das Kind bei ihm wohnen soll.