Ist ein Arzt dazu verpflichtet, "jemanden" zu erzählen, dass ich Cannabis konsumiert habe? Suche Rat

9 Antworten

kp, eig hat ein arzt ja schweigepflicht

sesamsieben  13.06.2017, 00:04

Genau... eig! 😉

Es ist einfach so, dass ich mein Gesicht quasi nicht spüre.

Du spürst normalerweise Dein Gesicht? Auch Deinen Bauch? Deine Zehen? Deine Schultern? Immer, in jedem Moment?

Du denkst, dass man nur deshalb in einen anderen Schüler läuft, weil man Tage zuvor etwas gekifft hat?

Ich glaube, dass Du Deinen Cannabiskonsum überbewertest. Vor dem nächsten Konsum solltest Du Deine Pubertät beendet haben, damit nicht wieder ähnliche (Einbildungs-)Vorkommnisse auftreten und dies dann erneut im Zusammenhang mit einem angeblich diagnostizierten Noro-Virus.

Ärzte sind grundsätzlich nicht interessiert, ob ihre Patienten kiffen, wenn der Cannabiskonsum nichts mit der (evtl.) zu stellenden Diagnose zu tun hat.

Ich verstehe das nie. So viele Leute machen sich in die Hose bei Blutabgabe beim Arzt oder sonstigem. Wenn ihr schon mit Gras 'cool' sein wollt, dann macht euch nicht immer ins Hemd.

Den Arzt interessiert das kein Stück. Auch bei Blutabnahme kann er das nur sehen, wenn er spezifisch danach sucht.

Ich rede offen mit meinem Hausarzt über meinen (manchmal) Cannabis-Konsum. Er sollte das ja auch schließlich wissen, denn wenn etwas unerklärliches auftaucht, sollte er diese Option mit in Betracht ziehen können. Er sagt immer nur 'Übertreibe es nicht Junge'. Ansonsten hat er keine Bedenken bei unregelmäßigem Konsum.

Lisa479 
Fragesteller
 18.02.2014, 12:21

Was für ne Antwort. Ich rauche kein Gras um cool zu sein, sondern weil es einfach Spaß macht. In meinen Augen ist Gras überhaupt nicht schlimm, doch die Regierung sieht das anscheinend anders - sonst wäre Gras ja legal, nicht wahr?

Ich wusste nicht ob der Arzt das weiterleiten darf, denn Cannabis zählt nunmal als Droge.

Ganz im Gegenteil der Arzt ist verpflichtet zu Schweigen in deinem Fall (unter 18) kann er aber soweit ich weiß vielleicht sogar die Eltern kontaktieren und eine Suchtberatungsstelle. Der Polizei oder dme Jugendamt darf er jedoch nichts weiter geben.

Nein. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und würde sich in dem Fall strafbar machen, wenn er seine Schweigepflicht verletzt.