Frist bei Eröffnung des Bluttest (Drogen)?

2 Antworten

Du kannst jeder Zeit Widerspruch einlegen. Eventuell werden die Proben ja irgendwo gespeichert und man kann den Test wiederholen.

Beschreibe den Fall genau so, wie jetzt hier.

Ganz umsonst werden die ja zu dem Ergebnis nicht kommen, hast Du vielleicht zu der Zeit irgendwelche Medikamente genommen, die das Ergebnis verfälschen konnten?

Es gibt keine Fristen für die Betroffenen. Im Gegenteil: Werden der Fahrerlaubnisbehörde Umstände bekannt, die auf mangelnde Fahrtauglichkeit schließen lassen, was bei BtM-Konsum immer der Fall ist, muss sie tätig werden. Der Betroffene muss dann sein Nichtverschulden beweisen, was bei Drogeneinfluss fast nie gelingt, weil man nachvollziehbar darlegen und ggf. beweisen müsste, wer einem solche Substanzen unbemerkt zugeflößt haben kann und weshalb man den Zustand der Fahruntauglichkeit vor Antritt der Fahrt nicht bemerkt haben kann.