Frist bei Eröffnung des Bluttest (Drogen)?
Ich habe im Juli 2016, nach einer positiven UK auf Amphetamine freiwillig einer Blutkontrolle zugestimmt,weil ich bewusst nichts genommen habe. Laut Aussage der Polizei würde sich die die Behörde bei einem postiven Bluttest in den nächsten zwei bis vier Wochen bei mir melden. Hatte die Sache schon abgehakt als ich im November Post von der Bussgeldstelle wegen eines Positiven Befundes auf Cannabis und Ende Dezember von der Führescheinstelle wegen eines positiven Befundes auf Amphetamin bekommen habe. Wie soll ich jetzt nach einem halben Jahr beweisen das ich keine Drogen genommen habe. Haaranalyse ist nicht mehr möglich,da ich mittlerweile wieder Glatze trage. Wo ich an diesem Abend überall war wiess ich doch heute auch nicht mehr etc. etc. Also ist die Frage, ob eine so verspätete eröffnung der Ergebnisse rechtens sind, wenn mir durch die Verspätung die möglichkeit der Verteidigung genommen wird.
2 Antworten
Du kannst jeder Zeit Widerspruch einlegen. Eventuell werden die Proben ja irgendwo gespeichert und man kann den Test wiederholen.
Beschreibe den Fall genau so, wie jetzt hier.
Ganz umsonst werden die ja zu dem Ergebnis nicht kommen, hast Du vielleicht zu der Zeit irgendwelche Medikamente genommen, die das Ergebnis verfälschen konnten?
Es gibt keine Fristen für die Betroffenen. Im Gegenteil: Werden der Fahrerlaubnisbehörde Umstände bekannt, die auf mangelnde Fahrtauglichkeit schließen lassen, was bei BtM-Konsum immer der Fall ist, muss sie tätig werden. Der Betroffene muss dann sein Nichtverschulden beweisen, was bei Drogeneinfluss fast nie gelingt, weil man nachvollziehbar darlegen und ggf. beweisen müsste, wer einem solche Substanzen unbemerkt zugeflößt haben kann und weshalb man den Zustand der Fahruntauglichkeit vor Antritt der Fahrt nicht bemerkt haben kann.