Unterhalt?
Hallo ,
ich bin 20 Jahre alt und wohne mit meinem 32 jährigen Freund mit fester Anstellung zusammen (er bekommt ca. 1.500€ nach Abzug der Steuern raus ) Ich selber habe einen realschulabschluss da ich ab der 11.klasse das Gymnasium beendet habe da meine Noten zu schlecht waren Sodass ich nicht zum Abitur zugelassen wurde . Somit habe ich automatisch einen realschulabschluss mit den Noten der 10.Klasse. Ich war die ganze Zeit auf der Suche nach einem Fsj um dann mein Fachabitur zu bekommen und studieren zu gehen. Habe nur leider keinen Platz gefunden. Nun habe ich zur Zeit einen 450€ Job. Heute hat mich mein Vater darüber informiert das ich diesen Monat meine 300€ Unterhalt Nicht bekomme und auch in Zukunft nicht mehr. Da er ohne mein fsj nicht mehr Unterhaltspflichtig wäre ... Stimmt das so ? Kann ich andere Gelder beantragen ? Hätte er mir nicht etwas früher Bescheid sagen müssen als einen Tag vorher gesetzlich gesehen ? Meine Mutter kann keinen Unterhalt bezahlen weil sie selber Geld vom Staat bekommt und in einer Ausbildung ist .kindergeld bekomme ich auch keines weil ich nicht zur Schule gehe und keinen Ausbildungsplatz habe . Ich kann nicht Vollzeit arbeiten zur Zeit weil ich eine chronische Erkrankung in den Beinen habe mit Schmerzschüben deshalb packe ich keinen ganzen Tag auf den Beinen .
mfg Samantha
3 Antworten
Ohne gerichtlichen Titel, Jugendamtsurkunde oder notarieller Vereinbarung hätte dein Vater dir gar nicht Bescheid geben müssen. Du bist nicht in Ausbildung und damit sind deine Eltern aus dem Unterhalt raus.
Ein wenig wackelig erscheint mir auch dein Studienwunsch. Auch hier könnten deine Eltern später ansetzen. Denn eine Ausbildung muss der Fähigkeit des Kindes entsprechen. Über ein FSJ sein Fachabi zu machen um dann zu studieren ist nicht unbedingt der gerade Weg und so könnte sie durchaus den Sinn oder Unsinn eines Studiums anzweifeln. Würdest du BAföG später beziehen, dann kann ihnen dies allerdings egal sein ob du es schaffst oder nicht...
Andere Gelder wären z.B. Wohngeld, aufstockendes Hartz 4 für den Freund... Mehr wird es nicht geben!
Das Kindergeld solange du arbeitssuchend gemeldet bist (bis 21) oder ausbildungssuchend (bis 25), wenn die Eltern der Abzweigung zustimmen oder es dir direkt überweisen.
Auch deine chronische Erkrankung sollte nicht zum Stolperstein werden! Denn wenn du per Gutachten krank bist und alles daran setzt wieder gesund zu werden, damit du dir eine Ausbildung suchen kannst, dann lebt ggf. auch die Unterhaltspflicht wieder auf!
Hier ist dringend angeraten sich mal mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen... Gehe zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein.
Denn die Frage ist ja: wie willst du ein FSJ meistern, wenn du chronisch krank bist?! Also kümmere dich z.B. um einen Therapieplatz, eine Kur etc. ALLES was irgendwie zum Gesundwerden beiträgt.
Nein, Unterhalt steht dir nur dann zu, wenn du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest oder studierst. Da du volljährig bist, handelt er richtig. Er hätte die Zahlung auch einfach einstellen können, ohne dich zu informieren.
Ihr könnt gemeinsam- oder dein Freund, wenn es seine Wohnung ist, Wohngeld beantragen. Mehr Leistungen stehen dir derzeit leider nicht zu.
Du bist volljährig. Unterhalt muss dein Vater nur noch zahlen, wenn du dich in einer Ausbildung befindest. Das ist nicht der Fall, daher muss er auch nicht mehr für dich zahlen. Ihr könntet versuchen, Wohngeld zu beantragen aber das war es dann auch schon. Du bist jetzt erwachsen und selber finanziell für dich zuständig da du auch schon zu Hause ausgezogen bist.
Okay vielen Dank .