Unterhalt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne gerichtlichen Titel, Jugendamtsurkunde oder notarieller Vereinbarung hätte dein Vater dir gar nicht Bescheid geben müssen. Du bist nicht in Ausbildung und damit sind deine Eltern aus dem Unterhalt raus.

Ein wenig wackelig erscheint mir auch dein Studienwunsch. Auch hier könnten deine Eltern später ansetzen. Denn eine Ausbildung muss der Fähigkeit des Kindes entsprechen. Über ein FSJ sein Fachabi zu machen um dann zu studieren ist nicht unbedingt der gerade Weg und so könnte sie durchaus den Sinn oder Unsinn eines Studiums anzweifeln. Würdest du BAföG später beziehen, dann kann ihnen dies allerdings egal sein ob du es schaffst oder nicht...

Andere Gelder wären z.B. Wohngeld, aufstockendes Hartz 4 für den Freund... Mehr wird es nicht geben!

Das Kindergeld solange du arbeitssuchend gemeldet bist (bis 21) oder ausbildungssuchend (bis 25), wenn die Eltern der Abzweigung zustimmen oder es dir direkt überweisen.

Auch deine chronische Erkrankung sollte nicht zum Stolperstein werden! Denn wenn du per Gutachten krank bist und alles daran setzt wieder gesund zu werden, damit du dir eine Ausbildung suchen kannst, dann lebt ggf. auch die Unterhaltspflicht wieder auf!

Hier ist dringend angeraten sich mal mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen... Gehe zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein.

Denn die Frage ist ja: wie willst du ein FSJ meistern, wenn du chronisch krank bist?! Also kümmere dich z.B. um einen Therapieplatz, eine Kur etc. ALLES was irgendwie zum Gesundwerden beiträgt.

Nein, Unterhalt steht dir nur dann zu, wenn du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest oder studierst. Da du volljährig bist, handelt er richtig. Er hätte die Zahlung auch einfach einstellen können, ohne dich zu informieren.

Ihr könnt gemeinsam- oder dein Freund, wenn es seine Wohnung ist, Wohngeld beantragen. Mehr Leistungen stehen dir derzeit leider nicht zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du bist volljährig. Unterhalt muss dein Vater nur noch zahlen, wenn du dich in einer Ausbildung befindest. Das ist nicht der Fall, daher muss er auch nicht mehr für dich zahlen. Ihr könntet versuchen, Wohngeld zu beantragen aber das war es dann auch schon. Du bist jetzt erwachsen und selber finanziell für dich zuständig da du auch schon zu Hause ausgezogen bist.

Samantha172000 
Fragesteller
 01.09.2020, 08:28

Okay vielen Dank .