Unterhalt Ja oder Nein?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls man einem volljährigen Kind noch Unterhalt schuldet, kann man manchmal wählen, ob man dem Kind Bar-Unterhalt gewährt oder Natural-Unterhalt, also Sachleistungen wie Wohnen, Heizung, Internet, Essen und Trinken usw.

Und wenn das Kind gar selbst Natural-Unterhalt in Anspruch nimmt, hat es keinerlei Anspruch auf zusätzliches Taschengeld.

Und selbst wenn das Kind Bafög kriegt oder Azubi-Vergütung, muss es ab 18 Geld zu Hause abliefern für alles, was es in Anspruch nimmt: Wohnen, Heizung, Internet, Essen und Trinken usw.

Sag deinem Sohn das mal. Und kontrolliere seinen Schulfortschritt: Lernt er nicht zügig, fällt sein gesamter Anspruch auf Unterhalt weg, auch auf Natural-Unterhalt. Dann muss er dir Geld geben für Wohnen, Heizung, Internet, Essen und Trinken usw.

Das muss er sowieso, falls ein Gericht nicht ausnahmsweise sagt: "Fachabitur Technik nach seiner Ausbildung zum Maurer und nach Abbruch des normalen Abitur-Weges" zählt doch noch zu seiner Erst-Ausbildung - was ich nicht glaube (außer, er wurde vorher von dir gedrängt, das Abi abzubrechen und Maurer zu lernen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Laut dem hier bist du nicht mehr unterhaltspflichtig:

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-bei-zweitausbildung-des-kindes/

Auszug:
Grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gibt es nach der Rechtsprechung dagegen in den Fällen Schule (ohne Abitur) -Lehre-Fachabitur-Studium. Denn hier ist die Berufsausbildung mit der Lehre abgeschlossen. Der Besuch der Fachhochschule und das anschließende Studium stellen keine Fortführung dieser Ausbildung dar, sondern sind eine neue Ausbildung, während man in den Fällen Abitur-Lehre-Studium von vornherein davon ausgehen muss, dass der Abiturient hinterher auch studiert und eine Lehre nur als (Zwischen-)Stadium seiner Ausbildung betreibt.

Hallo,

Abi abgebrochen, Ausbildung zum Maurer, Fachabitur Technik und dann Studium (ich gehe von was Technischem aus) => das sieht nach einer Unterhaltspflicht weiterhin aus. Wie er schon richtig sagt, das Studium ist erst mit dem Fachabitur möglich und das Fachabitur ist ein höherer Schulabschluss und jeder hat das Recht den höchstmöglichen Schulabschluss zu machen. Und da das Studium erst damit möglich ist, wirst du nach Bafög-Gesetzen weiterhin unterhaltspflichtig sein.

Was ihr euch überlegen könnt und was ich auch raten würde, weil es Chancen gibt, dass ihr nach BGB nicht mehr unterhaltspflichtig seid: Formblatt 8, Vorausleistungen. Denn die Unterhaltspflicht wird beim Bafögantrag nicht geprüft, man geht einfach davon aus, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind bis man die Prüfung mit Formblatt 8 veranlasst.

Da wird dann deine/eure Unterhaltspflicht nach BGB geprüft und das sind nochmal andere Regeln als bei Bafög.

Im best case kommt raus, dass du keine Unterhaltspflicht mehr hast, es wird der Sohn einfach elternunabhängig gefördert, bekommt den Höchstsatz und du bist raus.

Im worst case kommt raus, dass du weiterhin unterhaltspflichtig bist, er bekommt den Höchstsatz, aber du wirst das Geld an das Bafögamt zahlen müssen (ggf. holen sie es sich von dir im Klageweg) zurück.

Sollte man sich gut überlegen, ob man das machen will oder ob man nicht gemeinsam eine Lösung findet.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Unterstützen ja, aber er möchte die vom Bafögamt ausgerechneten 450 € haben und das ist meines erachtens nicht wenig Geld, ich habe ja auch ein eigenes Leben und möchte selber mal was unternehmen. Außerdem bin ich geschieden und muss ein eigenen Haushalt führen und er wohnt noch beim mir im Haus und tut nichts.

Du solltest ihm klar machen, dass er keine 450€ bekommt und noch kostenlos bei dir wohnt. Die 450€ sind für Mietanteil, Essen, Heizung, Strom, Wasser, Hygieneartikel etc. Er kann also die 450€ von dir verlangen (falls du unterhaltspflichtig bist), du kannst ihm aber alle Kosten, die er verursacht in Rechnung zu stellen. Da werden die 450€ nicht reichen. Bafög ist kein Taschengeld, sondern soll den Existenzminium gewährleisten und die Kosten decken, die jeder von uns verursacht einfach weil er lebt. Soll er davon mal versuchen sich zu ernähren, Toilettenpapier, Seife, Shampoo, Duschgel, Putzmittel, Nebenkosten etc, zu zahlen.

Wenn er bei dir wohnt und das kostenlos dann steht ihm natürlich kein Extra-Geld zu. So oder so nicht, weder Bafög noch Unterhalt.

Du liegst ganz richtig. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und ist volljährig, er muß für sich selbst aufkommen.

Ultimat3  18.12.2021, 01:56

Nein, da liegt er nicht ganz richtig. Er ist Unterhaltspflichtig bis 27 wenn sein Kind die Schule besucht und nichts verdient

GedankenGruetze  18.12.2021, 02:00
@Ultimat3

Gibts dafür auch eine Quelle?

Ultimat3  18.12.2021, 02:05
@GedankenGruetze

Ich könnte dir mal einen link von einer Anwaltskanzlei geben. Unterhaltsrecht ist generell sehr unübersichtlich.

"... dass ein Unterhaltsanspruch nur dann besteht, wenn ein volljähriges Kind entweder die Schule besucht, eine Ausbildung absolviert und die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht oder sich in einem Studium befindet oder möglicherweise ein Pflichtpraktikum absolvieren muss, für das es keine oder aber nur eine geringe Vergütung gibt. "
https://www.zm-kanzlei.de/wann-entfaellt-der-unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder/

Ultimat3  18.12.2021, 02:10
@GedankenGruetze

Vielleicht könnte ihn auch das fett gedruckte retten:

"Entscheidet sich ein Kind beispielsweise nach abgeschlossener Lehre ein darauf aufbauendes Studium zu beginnen, dann besteht der Unterhaltsanspruch fort. Voraussetzung ist nur, dass ein fachlicher Zusammenhang zwischen Lehre und Studium besteht. Dies wird beispielsweise bei einer Ausbildung zur Bauzeichnerin und dem darauffolgenden Studium der Architektur bejaht (vgl. BGH, Urteil v. 07.06.1989, IVb ZR 51/88)."

Da sein Sohn Informatik studieren möchte, und das nichts mit seiner Ausbildung zum Maurer zu tun hat, könnte es tatsächlich sein, dass er doch nicht Unterhaltspflichtig ist.

Ich sage doch, sehr unübersichtlich alles 😂

GedankenGruetze  18.12.2021, 02:10
@Ultimat3

Naja..da steht ja nichts von den 27 und die Aussagen dort bezieht sich ja auf den allgemeinen Fall, dass das Kind eine Ausbildung macht, oder die Schule besucht. Der Fall hier ist aber, dass das Kind schon eine Ausbildung hat und jetzt eine Zweitausbildung in einem ganz anderen Bereich anstrebt

Ultimat3  18.12.2021, 02:12
@GedankenGruetze

Unterhaltspflicht besteht solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Und das ist 27 wenn ich mich nicht komplett irre. Voraussetzung ist aber, dass das volljährige Kind weiter die Schule besucht.

GedankenGruetze  18.12.2021, 02:16
@Ultimat3

Kindergeld und Unterhaltspflicht ist nicht aneinander gekoppelt und hatte, so viel ich weiß, nichts miteinander zu tun.

Eltern sind so lange unterhaltspflichtig, bis das Kind die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Da gibt es dann noch Spezialfälle, die eine weitere Unterhaltspflicht begünstigen.

Die Tatsache, dass man eine Ausbildung in einer Richtung abschließt und dann eine Ausbildung mit Schule und Studium in eine andere Richtung, gehört aber nicht zu so einem Fall und das unabhängig welches Alter in den 20ern erreicht wurde.

Bitterkraut  18.12.2021, 02:16
@Ultimat3

Das stimmt so nicht.

Normalerweise ist bei Volljährigkeit eines Kindes, also Erreichen des 18. Lebensjahres, davon auszugehen, dass dieses für seinen eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommt.

Wenn und soweit das volljährige Kind jedoch noch keine ökonomische Selbständigkeit erreicht hat (z.B. durch Schul- oder Berufsausbildung), tritt die Unterhaltspflicht der Eltern diesem Kind gegenüber ein. https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html#3-besteht-die-unterhaltspflicht-bei-vollj%C3%A4hrigkeit-des-kindes

Dieses "Kind" hier hat die ökonomische Selbstständigkeit erreicht, es hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Ultimat3  18.12.2021, 02:17
@GedankenGruetze

Aber warte mal. Es stellt sich grad raus dass sein Sohn bei ihm wohnt. Dann ist er ja sowieso nicht Unterhaltspflichtig sondern die Kindes-Mutter

Bitterkraut  18.12.2021, 02:18
@Ultimat3

Niemand ist hier noch unterhaltspflichtig, egal wo das "Kind wohnt.

Ultimat3  18.12.2021, 02:18
@Bitterkraut

Das stimmt, aber wenn er sich z.B. fortbildet in der Branche dann sind die Eltern Unterhaltspflichtig. In diesem Fall will er aber von Maurer zu Informatiker werden... Unterhaltsrecht in Deutschland ist echt unübersichtlich

Bitterkraut  18.12.2021, 02:19
@Ultimat3

Nicht, wenn es eine 2. Ausbildung ist.

Ultimat3  18.12.2021, 02:20
@Bitterkraut

Es ist ja keine zweite Ausbildung sondern Schule/Studium. Ich würde die Frage an seiner Stelle einem Anwalt für Familienrecht stellen...

Bitterkraut  18.12.2021, 02:21
@Ultimat3

Ich würde einfach nicht zahlen, dem Sohn raten, sich einen Neben-Job zu suchen und ihm das klagen überlassen, wenn er glaubt, Anspruch zu haben.

Ultimat3  18.12.2021, 02:22
@Bitterkraut

Also ich habe auch einen Sohn der ist grade süße 8. Ich würde ihm meine letzte Unterhose geben. Deswegen ist diese Vorgehensweise für mich etwas seltsam 😂 Aber nun gut jedem das seine 😁

sassenach4u  18.12.2021, 08:25
@Ultimat3

Kindergeld gibt es längstens bis 25.

Zanderfreund  18.12.2021, 01:59

nicht wenn er noch bei der Mutter wohnt,und war da nicht noch was das man zahlen muss bis er 25 ist

Aanonym3216  18.12.2021, 02:01
er muß für sich selbst aufkommen

und wenn du alt bist musst du dich selbst duschen oder ins heim.

Solang die sich nicht soo sehr hassen sollen die sich gegenseitig unterstützen.

Ich würd dir empfehlen ihn zu unterstützen wenn du wirklich zu viel Geld hast.

Immerhin macht der was sinnvolles und geht wieder freiwillig auf die Schule für seinen Traumjob.

Könnte ja sein das du nicht im Altersheim landen willst.

F00TB4LL4LIF3 
Fragesteller
 18.12.2021, 02:03

Unterstützen ja, aber er möchte die vom Bafögamt ausgerechneten 450 € haben und das ist meines erachtens nicht wenig Geld, ich habe ja auch ein eigenes Leben und möchte selber mal was unternehmen. Außerdem bin ich geschieden und muss ein eigenen Haushalt führen und er wohnt noch beim mir im Haus und tut nichts.

Aanonym3216  18.12.2021, 02:07
@F00TB4LL4LIF3

Also das er Essen und ein Dach über dem Kopf bekommt ist gut,

Aber zusätzlich geld in die tasche stecken zum feiern würd ich auch nicht, dann muss er neben der Schule noch bei Mc donalds arbeiten.

Ultimat3  18.12.2021, 02:31
@F00TB4LL4LIF3

Du weist aber schon dass Bafög nicht geschenkt ist, er es wieder zurückzahlen muss? Wenn er bei dir sowieso schon wohnt und essen hat. Was braucht er noch? Vielleicht noch ein wenig Taschengeld das wars dann auch. Jedenfalls ist die KindesMutter unterhaltspflichtig falls eine Unterhaltspflicht besteht. Und das Bafög ist ja auch nicht geschenktes Geld...