Priviligierter Volljähriger macht ein FSJ-Anspruch auf Unterhalt von den Eltern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man als volljähriges Kind ein FSJ - macht ist man nicht mehr privilegiert,dass wäre ein Kind nur wenn es zwischen 18 - 21 Jahre alt ist,bei einem Elternteil wohnt und noch die allgemeinbildende Schule besuchen würde !

Und dann wäre das auch nur in Hinsicht auf den Selbstbehalt der Eltern von belang,denn dann wäre man einem minderjährigen Kind gleichgestellt und da liegt der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen bei Berufstätigkeit bei min.derzeit 1080 € Netto.

Ist ein volljähriges Kind nicht mehr privilegiert steigt der Selbstbehalt auf derzeit 1300 € Netto an.

Eine Unterhaltspflicht in einem FSJ - oder vergleichbarem freiwilligen Dienst käme dann in betracht,wenn es für den weiteren Ausbildungsweg des Kindes Voraussetzung wäre.

In einer Erstausbildung mit Vergütung würden die Eltern auch nur noch unterhaltspflichtig sein,wenn das Kind mit seiner anrechenbaren Vergütung und Kindergeld unter seinem unterhaltsrechtlichen Bedarf liegen würde.

fraka007 
Fragesteller
 16.07.2017, 08:16

Hallo, ah ok... er ist 19 und hatte bisher Gymnasium gemacht und ist aber 2 mal sitzen geblieben und macht jetzt FSJ.  Also ist er nicht mehr priviligiert.  Und selbst wenn das FSJ als Vorbereitung für ein Studium wäre, wäre er nicht mehr Priviligiert und der Selbstbehalt ist bei 1300€ oder zählt das dann wieder anders ????

Das müsste er aber nachweisen können, dass das FSJ für ein Studium oder andere Bildung wäre ? !

isomatte  16.07.2017, 16:17
@fraka007

Nur Kinder die zwischen 18 - 21 sind,noch in einer allgemeinen Schulausbildung sind und noch bei min.einem Elternteil leben wären noch privilegiert,alle anderen volljährigen nicht,da gilt dann der derzeitige Selbstbehalt von jeweils 1300 € Netto !

Ein FSJ - oder ein ähnlicher freiwilliger Dienst der für eine zukünftige Ausbildung Grundlage ist ändert auch nichts daran,es wird dann keine allgemeine Schulausbildung mehr gemacht.

Ja das müsste vom volljährigen Kind beiden Elternteilen nachgewiesen werden.

Im Internet brauchst du nur mal eingeben ,, privilegiertes Kind ",da wirst du die Voraussetzungen nachlesen können.

isomatte  17.08.2017, 20:04
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Eine Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft. Da lernt er etwas und die Eltern müssen diesen Lernprozess unterstützen.

Ein FSJ ist eine persönliche Erfahrung, die eben keine Investition ist. Das ist einfach eine schlecht bezahlte Arbeit. Und da muss man eben selber entscheiden, ob man das macht und wie man das finanziert. Das ist einfach nicht Aufgabe der Eltern.

Aufgabe des Volljährigen ist es, auf seine Arbeitsfähigkeit hinzuarbeiten. Entweder in Form einer Ausbildung oder in Form eines Studiums. Sobald er das geschafft hat, ist er selber für sich verantwortlich.

Ein FSJ hat damit ja nichts zu tun.

fraka007 
Fragesteller
 15.07.2017, 17:57

Hallo und Danke für die Antwort. Hast mir sehr weitergeholfen. Danke