Unter welchen § fällt eine unerlaubte Taschendurchsuchung?

4 Antworten

Selbst wenn du befohlen hättest sie solle dir die Tasche zeigen, hätte man nichts, das für eine Anzeige Bestand hätte. Du bist zwar nicht zur Durchsuchung befugt, aber das bloße Wort hat an dieser Stelle herzlich wenig Bedeutung. Problematisch wäre es frühestens gewesen, hättest du nach der Tasche gegriffen.

So ungern ich es sage: Bei Kunden gibt es immer wieder A-Löcher, die meinen ihr schlechtes Leben an Anderen auszulassen, oder sich wie der Oger im Königskostüm aufführen zu müssen. Dass du an solche kleinkarierten Spinner gerätst wird sich leider nicht vermeiden lassen.

stubenkuecken  22.12.2013, 09:45

Die Kunden waren keine "kleinkarierten Spinner". Die Frage der Kassiererin war unhöflich und überflüssig.

Greenfox05  22.12.2013, 11:41
@stubenkuecken

Die Frage der Kassiererin war unhöflich und überflüssig.

Wieso "unhöflich"? Leider eine manchmal berechtigte Frage und über den Ton kannst Du nix sagen, denn Du warst nicht dabei. Und "überflüssig" - hast Du 'ne Ahnung, wieviele Kunden "vergessen", etwas zu bezahlen? Oder auf's Band zu legen, weil sie keinen Korb/Wagen genommen haben? ICH finde solche Fragen (wenn sie denn in einem vernünftigen Ton gestellt werden) weder unhöflich noch überflüssig!

da hat deine Kollegin aber auch nicht alles richtig erklärt. Grundsätzlich bist du nicht befugt, in fremde Taschen zu gucken. Aber du darfst natürlich nachfragen und oftmals zeigen es die Kunden auch freiwillig. Ärger kannst du nur kriegen, wenn die sich weigern und du gegen deren Willen oder ganz eigenmächtig an deren Taschen gehst und reinguckst. Dabei spielt an sich keine Rolle, was für Taschen es sind. Und auch wenn die Warensicherungsalarmanlage ein Signal gibt, darfst du nicht einfach deren Taschen kontrollieren, egal was für eine Tasche es ist. Dann kannst du mal nachfragen, ob die dir das zeigen können. Wenn die sich aber weigern, mußt du sie einfach auffordern, zu warten, bis das geklärt ist. Dann kannst du die Polizei rufen und die dürfen ggf. das Gepäck kontrollieren.

Oftmals macht aber wirklich einfach der Ton der Musik. Wenn du freundlich bist und normal nachfragst und sich die Kunden nicht gleich so fühlen, als ob sie unter generalverdacht stehen, wird sich keiner darüber aufregen, außer er hat entweder wirklich etwas zu verbergen oder ist einfach nur schlecht drauf. In letzterem Fall soll es dir einfach mal egal sein. Mach dir da nicht zu viele Gedanken.

ennimen1  22.12.2013, 12:02

Richtig. Niemand ist befugt, in fremde Taschen zu schauen.

TheGrow  22.12.2013, 13:06
@ennimen1

Ist so nicht ganz richtig.

Selbstverständlich darf ein Verkäufer den Kunden fragen, ob er in die Tasche schauen darf und wenn der Kunde damit einverstanden ist darf er natürlich auch nachschauen. Dafür bedarf es auch keiner Rechtsgrundlage.

Nötigung und falsche Verdächtigung.

TheGrow  22.12.2013, 13:04

Du weißt aber schon was Du da schreibst oder?

Eine Falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB liegt vor, wenn man einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen

Wo hat er den wider besseren Wissens einer Behörde was gemeldet?

Und Nötigung gem. § 240 StGB setzt die Drohung von Gewalt oder mit einem empfindlichen übel voraus?

Wo ist denn die Gewalt oder das empfindliche Übel, wenn man Jemand fragt ob man alles aufs Band gelegt hat und ihn fragt, ob man mal in die Tasche schauen darf?

Eine ganz normale Frage ist kein Nötigung.

Hallo DMBAYER,

in den Geschäftsbedingungen von Real dürfte wie in den meisten anderen Geschäften ein Passus angefügt sein, dass

  • Taschen an der Information abgegeben werden müssen oder
  • Taschen sind unaufgefordert an der Kasse vorzuzeigen

Aber selbst wenn derlei Sachen nicht mit in den Geschäftsbedingungen angeführt sind, darfst Du selbstverständlich den Kunden bitten, dass er seine Tasche vorzeigt.

Was weder Du, noch ein Hausdetektiv darf ist gegen den ausdrücklichen Willen des Kunden die Tasche zu durchsuchen oder den Kunden selbst zu durchsuchen.

Wenn Du allerdings siehst, dass sich in der Tasche des Kunden noch Gegenstände befinden und er die Tasche nicht vorzeigen will liegt zumindest ein begründeter Verdacht vor, dass der Kunde einen Diebstahl begehen will.

Dann könntest Du den Kunden freundlich, aber bestimmt dar drauf hinweisen, dass Du zwar seine Sachen nicht durchsuchen darfst, ihn aber festhalten darfst bis die Polizei eintrifft die die dann seine Sachen mit Sicherheit durchsuchen wird.

Rechtlich wäre das eine vorläufige Festnahme nach § 127 Absatz 1. Allerdings steht im § 127 (1) StPO, dass Personen dann vorläufig festgenommen werden dürfen, wenn sie auf frischer Tat betroffen sind. Hier ist das Problem, Du hast ja nur den Verdacht, dass Du ihn auf frischer Tat betroffen hast.

Nach der wohl überwiegenden Auffassung der meisten Gerichte reicht es aber aus, wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil der Festnehmenden ohne vernünftigen Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat, in Deinem Fall dem Diebstahl zulässt.

Also nochmal zusammengefast:

Du selbst darfst den Kunden selbstverständlich bitten, dass er seine Tasche öffnet und Du reinschaust. Du darfst ihn auch fragen, ob Du in die Tasche fassen darfst, solange er zustimmt ist das gar kein Problem. Wenn er Dir allerdings untersagt, dass Du in die Tasche schauen darfst, musst Du Dir genau überlegen was Du machst. Selber gegen den Willen des Kunden darfst Du jedenfalls nicht in die Tasche schauen. Das darf nur die Polizei.

Schöne Grüße
TheGrow

ennimen1  22.12.2013, 12:02

Sie dürfen trotzdem die Taschen NICHT durchsuchen. Der Kunde muss dazu keinen Grund angeben. Das heißt semantisch soviel wie "keine Relevanz".

TheGrow  22.12.2013, 12:51
@ennimen1

Sie dürfen trotzdem die Taschen NICHT durchsuchen.>

Was heißt trotzdem?

Ich habe geschrieben, dass die Durchsuchung von Personen und Taschen IMMER eine hoheitliche Aufgabe ist, die weder vom Verkäufer noch von irgendwelchen Detektiven durchgeführt werden darf.

Die Durchsuchung richtet sich der der Strafprozessordung.


§ 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen)

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.


Dabei ist der


§ 105 StPO (Anordnung der Durchsuchung; Ausführung)

(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.


zu beachten.

Aber ein Verkäufer braucht keine Rechtsgrundlage um einen Kunden zu fragen, ob er in die Tasche sehen darf. Solange der Kunde der Bitte nachkommt ist alles im grünen Bereich. Wenn der Kunde der Bitte nicht nachkommt, muss der Verkäufer dieses entweder akzeptieren und den Kunden unbehelligt gehen lassen oder er bei konkreten Verdacht einer Straftat die Polizei hinzuziehen, die dann weitere Maßnahmen wie die Durchsuchung durchführen wird.

Schöne Grüße
TheGrow

DMBAYER 
Fragesteller
 22.12.2013, 15:36

Hab ja nicht gegruschelt nur gefragt ob sie alles aufs Band gelegt haben, kann ja auch mal aus Versehen passieren ohne das jemand absichtlich was geklaut hat!

TheGrow  22.12.2013, 15:49
@DMBAYER

Weiß zwar nicht, was **"gegruschelt **" bedeutet, aber solange Du nur gefragt hast, ist alles im grünen Bereich.

Die Frage ist im übrigen auch völlig legitim. Vor allem, der Grund warum Du dasitzt ist ja nicht nur das kassieren, sondern auch in gewissen Massen auch die Kontrolle, dass Niemand "vergisst" alles aufs Band legen.

Mindermeinung  25.12.2013, 02:56

Solche AGB sind i.d.R. aber wohl auch unwirksam. ;-)