Darf eine Verkäuferin meine Tasche durchsuchen?
Ich habe gerade ein Video von Jarow gesehen
Ab Minute 04:00 sagt er, in Deutschland darf nur die Polizei deine Tasche durchsuchen, und das auch nur wenn sie einen Grund dazu haben. Jedoch wurde in einem Laden mal meine Einkaufstüte von einer Verkäuferin durchsucht. Sie hat mich gefragt "können Sie mir mal bitte ihre Tasche geben?" Und bevor ich geantwortet habe, meine Tasche einfach weggenommen. Darf sie das eigentlich ? Und wenn, unter welchen Umständen darf sie das als Verkäuferin ? Danke und LG im Voraus :)
14 Antworten
Nein darf sie NICHT. Dazu muss sie in der Tat die Polizei hinzuziehen. Das was die Verkäuferin gemacht hat ist nämlich ein Eingriff in deine Grundrechte ;)
Du stellst die Frage zu pauschal.
Wenn du deine Erlaubnis zur Durchsuchung deiner Tasche erteilst, dann darf sie sie auch durchsuchen.
Wenn du die Erlaubnis verweigerst, darf sie deine Tasche nicht durchsuchen. Sie kann aber dann die Polizei rufen und diese wird die Tasche, sofern ein auf Tatsachen begründeter Verdacht vorliegt, durchsuchen. Eine solche Tatsache könnte sein, dass du dich zwischen den Regalen "seltsam" verhalten und mehrfach hin und her geschaut hast, als ob du dich vergewissern wolltest, dass dich keiner beobachtet.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob du wegen der Tasche solche ein Aufhebens machen willst.
Wenn du der Durchsuchung zustimmst, wird meist nur ein flüchtiger Blick reingeworfen. Wirklich durchsucht wird nur in den seltensten Fällen.
Nein, sie darf es nicht. Sie machen es nur, um Verdachtsfälle von Diebstahl vorzubeugen. Laut Gesetz besteht kein Zwang vor dem Laden, das beruht auf freiwilliger Basis. Du darfst also es verweigern und dann lassen sie entweder dich weiter oder aber sie rufen die Polizei, die dann dich durchsuchen dürfen. Falls dann der Verdacht unbestätigt ist, muss der Laden dann die Einsatzkosten tragen, nicht du!
Wie ist das eigentlich, das hatte ich mich demletzt auch gefragt...
"Wir zeigen jeden Diebstahl an und verlangen 100 Euro Schadensersatz - mit Betreten des Ladens sind Sie damit einverstanden"
Vor dem Laden stehen aber Pflanzen und andere Kleinigkeiten.
Angenommen ich klaue so eine Pflanze, dann ist es zwar Diebstahl und er kann mich anzeigen, aber nicht die 100 Euro Schadensersatz fordern, da ich nicht im Ladenbereich war und das Schild vorher nicht lesen konnte? ;)
PS: Also streng genommen müßte das Schild dann vor der Einfahrt stehen?
streng genommen ja. Praktisch wird ein Gericht dir aber dann dafür eine hohe Strafe aufbrummen. Somit ist Ladendiebstahl in jedem Fall also sinnfrei und nur was für dumme Leute ;)
Du musst den Laden nicht als den räumlichen Bereich sehen, sondern den der Verkaufsfläche.
Nein, das ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
Das darf sie nicht. Jedenfalls nicht einfach so. In Supermärkten kann es schonmal sein, dass man die Einkaufstüte nochmal öffnen soll, damit sie auch wissen, dass nichts unbezahltes darin ist, aber einfach weggenehmen, darf die Verkäuferin dir deine Tasche sicherlich nicht.
Jedenfalls geht wegnehmen absolut zu weit! Das geht gar nicht!
Danke sehr :)
Der Laden zahlt die Einsatzkosten?
Das wußte ich nicht, dachte das zahlt eben der Steuerzahler...