Wieso wurde ein zehnfacher, selbst komplett durchgeführter, schwerer Diebstahl mit nur drei Jahren auf Bewährung verurteilt?
Laut Gerichtsurteil, zu finden im Netz auf einer Seite eines Amtsgerichts.
Der Täter habe zehn mal Rohre auf Baustellen ausgeschraubt und auch andere Dinge geklaut und sich rechtswidrig Zugang verschafft.
Die geklaute Ware wurde für einen geschätzten Gesamtwert von 20000 Euro weiterverkauft.
Täter bekam nur drei Jahre auf Bewährung.
- Gibt es nicht nur zwei Jahre maximal auf Bewährung ?
- Wieso sollte ich vom Gericht durch mehrfachen schweren Diebstahl (höchstens Beihilfe, da unfreiwillig und ohne Tatherrschaft) zu einer Haftstrafe verurteilt werden wenn ich eine gute Sozialprognosis habe und ich vorher laut Führungszeugnis unbestraft bin ?
- Wieso wird hier auf Gutefrage immer von Euch angeführt, dass ich wegen vorher geschilderten Sachverhalt in den Knast muss ??????
Ich möchte das Urteil lesen... aus dem geht sowas meist hervor.
Kannst du mal den Link hier rein stellen? So habe ich es nicht gefunden.
6 Antworten
zu 1 Es ist eine Freiheitsstrafe von ZWEI Jahren, die für DREI JAHRE zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, die Freiheitsstrafe selbst nur 2 Jahre.
zu 2: Das obliegt dem Richter. Was den Richter zu dem Urteil bewogen hat, das er da gefällt hat, weiß ich nicht, denn ich hab keine Urteilsbegründung vorliegen. Du hast nämlich nicht das Urteil sondern nur einen Artikel dazu verlinkt.
zu 3: Weil eine Haftstrafe bei sowas naheliegend ist. Auch eine Haftstrafe auf Bewährung IST eine Haftstrafe, ob du letztlich in den Knast kommst oder nicht, wird von vielen Faktoren bestimmt, die allein über die Tat niemand bestimmen kann.
mit nur drei Jahren auf Bewährung verurteilt?
Das gibt es nicht. Die höchste Strafe, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist 2 Jahre.
Vielleicht meinst du, deine Bewährungszeit dauert 3 Jahre?
Wenn ich dich richtig verstehe, dann geht es hier um zwei vollkommen getrennte Strafprozesse:
a) Der Metalldieb
Die Urteilsbegründung steht doch im Artikel:
- Er saß bereits drei Monaten in Untersuchungshaft.
- Die Freiheitsstrafe wurde auf 2 Jahre festgesetzt
- Eine Freiheitsstrafe von max. 2 Jahren kann gemäß §56 StGB noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
- Die Bewährungsfrist beträgt 3 Jahre
- Zusätzlich muss er 200 Arbeitsstunden ableisten
- Begründung: "Der gesellschaftliche Nutzen ist größer, wenn wir sie nicht einsperren, sondern Ihnen die Möglichkeit geben zu arbeiten."
Strafmildernd wirken hier
- das vollständige Geständnis
- gezeigte Reue
- geschickte Befragung durch den Rechtsanwalt
- die Notlage, bedingt durch den Verlust des Führerscheins
- Zeugenaussage von Freundin und Tochter
b) Dein Strafprozess
Du wirst anscheinend der mehrfachen Teilnahme an (schwerem?) Diebstahl beschuldigt.
Der Täter war dein einziger sozialer Kontakt außer deiner Mutter. Ein festes soziales Umfeld fehlt also.
Du wurdest angeblich vom Haupttäter (und seinen "Hintermännern" - wenn es die denn überhaupt gibt) unter Druck gesetzt.
Du hattest angeblich Angst vor besagtem Haupttäter, weil er unter Drogeneinfluss "unberechenbar" war.
Du hast aber trotzdem weiter an den Straftaten teilgenommen, anstatt dich abzusetzen oder zur Polizei zu gehen.
Du bereust offensichtlich nicht die Tat selbst, sondern nur den Kontakt mit dem drogensüchtigen Freund.
Und vom Jurastudium ist offenbar nicht viel hängen geblieben, sonst wüsstest Du nämlich, dass jedes Urteil individuell von den konkreten Tatumständen abhängt.
Ich kann dir nur empfehlen, dich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden.
Im Paulanergarten geschehen halt seltsame Dinge.
Wuff
Du solltest mal richtig lesen. 2 Jahre Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre.
Das ist etwas ganz Anderes als das, was du geschrieben hast.
Bewährung ist max. bis zu 2 Jahren Haft möglich.