Unter 16 Jährigen Bier geben, Strafe?
Hallo Leute
Ich möchte mit nen paar Freunden demnächst aufn Wasen gehen und wollt fragen, ob und was es für Strafen gibt, wenn man als 16 Jähriger Bier an 15 Jährige aushändigt. Ein Volksfest ist ja ein öffentlicher Ort, deswegen befürchte ich, dass dort auch mal kontrolliert wird, und auf ne Geldstrafe kann ich gerne verzichten.
6 Antworten
Wer an Minderjährige Alkohol verkauft macht sich strafbar und natürlich kann das eine Geldstrafe hinter sich ziehen.
Minderjährigen Zugang zu Alkohol zu geben ist eine Straftat.
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 9 Alkoholische Getränke [...] 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Zum Strafmaß kann ich aber nichts sagen.
MfG Capone87er
Es passiert gar nichts, wenn Du es ihn nicht verkauft. Lediglich wenn Du es dem unter 16 jährigen verkaufen solltest, wäre es ein Bußgelddelikt welches von 5 bis 30 000 Eur geahndet werden kann , aber im Unterschied zum Strafverfahren bist Du nach Verhängung eines Bußgeldes nicht vorbestraft. Für den Verkauf sind meist Bußgelder beim 1 mal von 20 bis 500 Eur drin.
Ich meine im Juschg steht "abgabe und verzehr" und nicht verkauf d.h. auch durchs geben kann ihm (theoretisch) eine Strafe drohen
Es ist ein Bußgelddelikt und keine Strafsache. Und privat Abgabe ohne Gewinn und in vernünftigen Mengen wird nicht verfolgt, ander wäre die Abgabe zum "Kommasaufen", dann würde ggf. eine Anzeigen wegen Körperverletzung hinzukommen
ich kenn die rechtslage nicht aber es wird schon seinen grund haben das man unter 16 kein bier bekommt also würd ich es lassen da es sciher verboten ist und du zu rechenschaft gezogen wirst
Genau dafür sind die Gesetze um Grenzen zu setzen und dass ist auch gut so!
Falsch! Auch durchs Abgeben macht er sich Strafbar, sogar eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren ist theoretisch drin. (wird aber so gut wie nie ausgesprochen.)