Beim schwarzfahren erwischt welche strafe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo 11Jonas11,

bin ein wenig darüber erstaunt, dass Jemand (wie von RuedigerKaarst richtig bemerkt wurde) der schon mal die gleiche Frage gestellt hat, nun atsächlich ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und dabei auch noch erwischt worden sein will.

Aber genauso bin ich erstaunt, dass wie beim ersten mal, nicht eine realistische Antwort erfolgte.

Dementsprechend gehe ich noch einmal auf die Frage ein.

Sowohl auf Dich, wie auch auf dem Halter des Fahrzeuges kommt ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage zu:

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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

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Im Gegensatz zu Halter, der ja wohl Volljährig sein dürfte und im Falle einer Verurteilung mit einer empfindlichen Geldstrafe (die durchaus ein Monatseinkommen betragen kann) rechnen muss, wirst Du recht glimpflich davon kommen.

Als Jugendlicher musst Du weder mit der im Gesetz angeführten Geld.- noch mit der Freiheitsstrafe rechnen müssen.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht für Dich nur eine Erziehungsmaßregel vor, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird.

Das heißt, Du wirst nicht richtig bestraft, sondern musst wahrscheinlich paar Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wie beispielsweise einem Altenheim ableisten müssen.

Das war es auch schon, mit dem womit Du rechnen musst.

Diese erzieherische Maßnahme wird auch nicht in das Führungszeugnis eingetragen.

Bei einem Jugendlichen gehen die Verfahrenskosten meist zugunsten der Staatskasse.

Das Dir (wie hier die meisten schreiben) die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine Sperre verhängt wird ist sehr unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.

Weder ist der Entzug der Fahrerlaubnis und damit verbunden die Sperre beim vorliegen einer Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel bei Ersttätern verhängt.

Aber solltest Du in Zukunft noch öfters beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, droht tatsächlich der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre.

Zum einen kann der Entzug der Fahrerlaubnis und die Sperre durch Verurteilung erfolgen.

Zum anderen kann Dir die Fahrerlaubnis dann auch  durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden, denn wer wiederholt Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen begeht, ist nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen.

Der Entzug von der Fahrerlaubnisbehörde  erfolgt aber nicht wie beim Entzug durch Urteil mit einer genau festgelegten Sperrzeit, sondern ist zeitlich unbefristet.

Du müssest die Fahrerlaubnis dann neu beantragen. Zudem musst Du damit rechnen, dass bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis nicht nur die Eignung geprüft wird, sondern dass Du sowohl die theoretische wie auch Praktische Prüfung erneut ablegen musst.

Aber wie gesagt, als Ersttäter sind Auswirkungen auf Deine Fahrerlaubnis (anders als meine Vorredner behaupten) sehr unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.

Schöne Grüße
TheGrow

also wirklich mal danke für einen wirklich guten beitrag, der im gegensatz zu den anderen auch realistisch klingt!

@11Jonas11

Und im Gegensatz zu deiner Geschichte ...

Hallo Jonas,

du willst jetzt nicht wirklich behaupten, dass du nach deiner rein "theoretischen Frage" zu der dir in den Antworten mehrfach das Wort STRAFTAT um die Ohren geflogen ist, nun doch wirklich gefahren bist ?!?!

Und dann bist du genau bei dieser Fahrt auch noch in eine Kontrolle gekommen - Aha!

Wie groß ist diese Wahrscheinlichkeit? Ich fahre seit über 25 Jahren Motorrad und bin bisher nur 2 oder 3 Mal kontrolliert worden.

Sorry, aber das ist bloß eine Story - das nehme ich dir nicht ab!

Sollte das aber wirklich so passiert sein, dann ist dein Verhalten, deine Ignoranz und deine Wahl der genutzten Strecke an Dummheit deinerseits kaum zu übertreffen.

Viele Grüße

Michael

Führerscheinsperre :/ Wie lange kann ich dir allerdings nicht sagen, ich denke bis 21!!

Warum fährst du den überhaupt auf der öffentlichen Straße mit einem Motorrad? Ich wäre an deiner Stelle wenn auf einem Parkplatz oder einem Privatgrundstück gefahren :/

Sozialstunden und Entzug der Fahrerlaubnis sind da recht wahrscheinlich. Geldstrafe ist eher unüblich bei Minderjährigen.

Cool das du nen Ferienjob hast ! Juckt die Rennleitung allerdings nicht wirklich. Auch das du coopertiv warst und schon fast am Ziel warst ist den ziemlich Latte... Aber wie kommt man auf die Idee mit dem AM ein A2 Moped auf öffentlichen Straßen zu fahren ? Wenn man so was schon macht dann doch bitte irgendwo im Gewerbegebiet oder wo Sonst noch keiner ist...
Führerscheinsperre wird es auf jeden Fall geben.