Ungewolltes Führen der Barkasse im Büro

10 Antworten

  1. Hast du eine richtige Stellenbeschreibung die festlegt was zu deinen Aufgaben gehört? Im Arbeitsvertrag werden eigentlich nur Haftung, Kündigung etc. niedergeschrieben. Eine Stellenbeschreibung wird separat erstellt und von dir unterzeichnet.

  2. (und 3.) Du kannst nicht haftbar gemacht werden wenn die Kasse im Tresor steht und dann verschwindet. Wenn die Kasse da ist, unangerührt und die Summe nicht stimmt, dann könntest du zur Verantwortung gezogen werden.

Rede mit dem Teamleiter über Deine Befürchtungen und Bedenken.

Frage: Ist in Deinem Arbeitsvertrag jede einzelne Tätigkeit Deines Arbeitsbereiches aufgeführt? Also z.B. Bleistifte anspitzen, Briefe schreiben, Computerarbeit (einzelne Aufstellung) etc, pp. Wenn nein, dann kannst Du eine zusätzliche Aufgabe kaum verweigern. Wenn ja, dann kannst Du das natürlich machen oder dein Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag ändern. Das wäre auch mit einer detaillierten Arbeitsplatzbeschreibung denkbar. zu 2.: Code ändern mit Genehmigung des Arbeitgebers. Allerdings, wenn noch andere Sachen im Tresor liegen, die andere Mitarbeiter regelmäßig benötigen, dann wird eine Codeänderung auch nix bringen. zu 3.: Ich würde regelmäßig den Kassenbestand gegenrechnen lassen. So haben wir das hier gemacht und es hatte sich bewährt. Wenn jemand was klauen will, dann schafft er das auch. Du kannst höchstens eine Berufshaftpflicht abschliessen und den AG fragen/bitten, die Kosten dafür zu übernehmen. Je nach Höhe des in der Kasse befindlichen Betrages vielleicht keine schlechte Idee

Wenn ich Du wäre, würde ich dem Teamleiter sagen, daß Du die Verantwortung nicht übernehmen möchtest. Warum übernimmt der Teamleiter die Verantwortung nicht selbst?

Die beiden letzten Fragen stell mal deinem Chef und lass dir das auch schriftlich bestätigen. Bei der ersten Frage kommt es wohl auch auf den Beruf an den du hast, wenn das zu den Tätigkeiten zählt muss es nicht extra im Vertrag angeführt sein.