Gastronomie bezahlt nicht wenn man nur anwesend ist und nicht eingesetzt werden kann?

6 Antworten

Ich bin ja anwesend zur gegebenen Arbeitszeit und kann ja nichts dafür wenn nix zu tun ist.

Gibt es denn einen Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan der im Voraus bekannt ist oder sind Deine Arbeitstage/-stunden im Arbeitsvertrag geregelt?

Wie dem auch sei, wenn Du Deiner Verpflichtung nachkommst und zur vereinbarten Zeit arbeiten möchtest, der AG Dir aber keine Arbeit gibt/geben kann, ist das nicht Dein Problem.

Dein AG befindet sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Es können keine Minusstunden entstehen und Du musst auch nicht "nacharbeiten". Das Betriebsrisiko, dass es nicht genug zu tun gibt, trägt der AG und nicht der AN.

Soweit die rechtliche Seite, es gibt aber evtl. noch eine andere:

Ich weiß ja nicht, ob in Deinem Fall das Kündigungsschutzgesetz greift, allerdings reagieren einige AG leider mit Kündigung des AN, wenn dieser sich auf sein Recht beruft.

Wie lange arbeitest Du denn schon dort und wie viele MA hat der Betrieb?

Am besten die Zeit Dokumentieren und jedes Mal vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Und dann die Abrechnung prüfen. Bei Bedarf reklamieren.

Das geht natürlich nicht. Ob etwas zu tun ist oder nicht, muss der Arbeitgeber entscheiden, bevor er dich herbestellt. Oder er muss dich eben bezahlen, denn es ist seine Verantwortung/Risiko. Die Zeit, die er dich vor Ort bindet, ist selbstverständlich voll bezahlte Arbeitszeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Anwesenheitspflicht = Arbeitszeit. Bereitschaft ist möglich, allerdings nicht unvergütet und auch nicht vor Ort.

ist das überhaupt rechtens?

Nein. Wenn Dein Arbeitgeber von Dir Anwesenheit verlangt, muss der die Zeit auch bezahlen, die Du anwesend bist.

Alex