Muss ich als Teilzeitkraft am Wochenende arbeiten?

9 Antworten

ob es jetzt eine gesetzliche Verpflichtung für mich gibt, am Wochenende zu arbeiten,

Es gibt keine "gesetzliche Verpflichtung", aber eine arbeitsvertragliche.

Das Arbeitszeitgesetz regelt u.a. die tägliche/wöchentliche Höchstarbeitszeit, die Ruhe- und Pausenzeiten, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit usw..

Ich vermute mal, in Deinem Arbeitsvertrag steht nur, wieviele Stunden Du pro Woche/Monat arbeiten musst. Es wird nirgends etwas vereinbart sein, dass Du nur an bestimmten Tagen und nicht am Wochenende arbeitest.

Beim Wochenende meinst Du bestimmt nicht nur den Sonntag sondern auch den Samstag und dieser ist ein "ganz normaler" Werktag.

Was die Sonntage betrifft, sagt § 11 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz nur, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.

Gilt ein entsprechender Tarifvertrag, können dort auch weniger arbeitsfreie Sonntage vereinbart sein.

wenn nichts anderes im arbeitsvertrag steht, darf einen der chef einsetzen, wie er möchte. daher sollte man bei teilzeit darauf drängen, die arbeitszeiten im arbeitsvertrag festzuhalten z.b. in der form, dass man überstunden ausschliesst. man arbeitet ja nicht teilzeit, weil man den restlichen tag nichts zu tun hätte. sondern eben weil man keine zeit hat und unflexibel ist, was die arbeitzeit betrifft.

nach meiner meinung sollte man um jeden AG einen großen bogen machen, der dies nicht festlegen möchte und gleichzeitig zusichert, dass man den AN nie anders einsetzen würde, als dieser möchte. diese mündlichen nebenabreden kann man anschliessend nicht beweisen und ist der gnade des AG ausgeliefert.

Les mal den Arbeitsvertrag durch

Wenn er keine Leute hat dürfte er Dich schon eintragen denke ich

in der Gastronomie ist Wochenendarbeit durchaus üblich, so dass Du dazu erst einmal verpflichtet bist. Mündliche bitten oder Absprachen ändern daran leider nichts, wenn im Vertrag nichts abweichenders steht.

Ist aber nicht gerade nett, Dir lange Schichten trotz der Absprache zu geben. Da würde ich noch mal mit ihm drüber sprechen und klar Stellung beziehen, Du hast Deine Bedürfnisse vor Vertragsschließung angemeldet.

Als Ausnahme und Dein Entgegenkommen würde ich die lange Schicht am WE dann ein mal machen, aber darauf hinweisen, dass es eine Ausnahme bleibt.

die verpflichtung entsteht in soweit dass der chef durchaus entscheiden kann wann du angesetzt wirst. gerade in der gastro ist ja wochenendarbeit standard.

es spricht nur was gegen wenn berechtigte gründe vorlegen und diese in irgendeiner form sei es vertraglich oder mündlich zugesprochen wurden.

dass du nebenbei studierst ist erstmal dein problem und nicht seines.

Wenn du nicht am wochenende arbeiten willst und kein stress mit dem arbeitgeber bekommen willst solltest du keinen job in der gastro ausführen.