ungefragtes Betreten des Kellers durch Vermieter

4 Antworten

Rede mit dem Vermieter, mach nochmal eine Besichtigung mit ihm gemeinsam und dann legt Maßnahmen fest, die wirklich nützen. Der VM darf ohne deine Zustimmung die gemieteten Räume nicht betreten - also neues Schloss und Schlüssel besorgen.

Da Dir das Mietobjekt zum alleinigen Gebrauch überlassen wurde (§535 BGB) darf er es eigentlich nicht ungefragt betreten.

Schaue aber mal in Deinen Mietvertrag- meistens ist dort ein Betrteungsrecht für den Vermieter geregelt (nach Ankündigung und Terminvereinbarung).

In jedem Fall neues Schloß rein und dann kann er auch nicht mehr ungefragt rein!

Ich kann den Vermieter schon verstehen, wenn er Sorge um sein Eigentum hat. Wo ist das Problem? Räume halt die Sachen von den Wänden weg und gut iss

Der Vermieter darf nur mit Ankündigung deine Wohnung und angemieteten Kellerraum betreten.