Dürfen dürfen Vermieter verlangen den Keller Zu Räumen?

6 Antworten

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Ersatzraum zu stellen,das Ausräumen zu organisieren usw. ist Sache des Vermieters.

Du musst es nur dulden bzw. der Keller muss dafür zugänglich sein.

Damit Du siehst  das ich keinen Quatsch schreibe wie einige antwortende User, hier der Beweis.

Kopiere es und schicke es dem Vermieter mit Quellenangabe.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldung.htm

Der Keller ist mitvermietet. Was soll da saniert werden? Für welchen Zeitraum soll er frei gehalten bzw. nicht genutzt werden können?

Entweder der V. stellt dir anderweitigen Stauraum zur Verfügung oder er kommt für deine Kosten einer Einlagerung anderenorts auf. Fordere ihn per Einwurfeinschreiben auf, dir bis zum 25. August die Lagermöglichkeit zur Verfügung zu stellen oder dir für deine Auslagen Vorschuss zu leisten.

.... bestimmt, wenn es denn so vereinbart wurde. Schaue einfach in die Urkunde. Viel Glück.

Ist der Keller denn laut Mietvertrag mit gemietet?

Ja, bei angemessen langer Informationszeit dürfen die das von dir Verlangen. Bis Monatsende sollte für jeden lange genug sein um seinen Keller auszuräumen.

Außerdem ist der Keller ja nicht dauerhaft nicht mehr für dich zugänglich. Stehen halt ein paar Wochen mehr Sachen in deiner Wohnung als sonst.

Ist sicher auch eine gute Gelegenheit seine Sachen zu sortieren und unnötiges zu entsorgen.