Unfall mit Todesfolge = Mord?

8 Antworten

In Deutschland ist die gesetzgebung halt anders. In dem Fall würde es als z. B. fahrlässiger Eingriff in den Straßenverkehr mit Todesfolge heißen. Ich finde auch gut, dass nicht alles gleich als Mord abgestempelt wird.

Wieso sollte es so sein? Den Toten holt es nicht zurück und den Verursacher macht es unglücklich. War ein Unfall

Mord wäre eine willentliche Verursachung eines Todes. Todesfälle im Straßenverkehr sind i.d.R. nicht absichtlich verursacht - das macht den Unterschied. Bei Rasern ist es durchaus im Gespräch durch sie verursachte tödliche Unfälle als Mord gelten zu lassen (ich glaube sogar da gelten schon jetzt pro Bundesland andere Regeln).

Ein von einer Straßenbahn angefahrener Radfahrer, der selbst jedoch am Unfall Schuld ist und dadurch verstarb kann dem verursachenden Straßenbahnfahrer jedoch nicht als Mord angehangen werden - der hat mit dem Vorfall psychisch ohnehin genug zu tun und kann auch seinen Job nicht mehr ausführen. Eine Pauschale Verurteilung als Mord wäre daher imho falsch.

Nicht jeder Unfall mit Todesfolge in Italien wird mit Mord gleichgesetzt...

Es kommt dabei drauf an wie der Unfall passiert ist, es gibt eben Unfälle, für welche man selbst nur bedingt Schuld ist.

Man nehme den Fall, dass man zu schnell fährt und ein Auto auf der Gegenfahrbahn in einer unübersichtlichen Situation überholt. Der Fahrer des anderen Autos wird getötet und du erhältst eine Teilschuld weil du zu schnell gefahren bist und der Unfall vielleicht anders hätte ausgehen können.

Ich glaube kaum, dass man sich in so einem Fall des Mordes oder Totschlags schuldig macht, man hat hier zu keinem Zeitpunkt billigend in Kauf genommen, dass jemand anderes stirbt, auch wenn das eigene handeln fahrlässig war und schon gar keine Tötung mit Vorsatz.

Anders verhält es sich wenn der Tod anderer Teilnehmer in kauf genommen wurde, so zB bei einem Straßenrennen wenn mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist.

Ob jetzt bei einem bestimmten Fall der Tod in kauf genommen wurde, oder das ganze einfach nur grob fahrlässig war, ist die Entscheidung des Gerichts und je nachdem wird das dann auch bestraft.

Es gibt aber auch Fälle bei denen ein Verkehrsunfall ganz klar Mord ist, das ist zB der Fall wenn man eine andere Person absichtlich von der Straße abdrängt oder ähnliches und dabei mindestens ein Mordmerkmal erfüllt ist, wie zB Heimtücke, Niedrige Beweggründe oder besondere Grausamkeit.

Ist kein Mordmerkmal erfüllt würde es sich um Totschlag handeln.

Weiters gibt es natürlich auch Fälle von Unfällen welche einfach nicht vermeidbar waren, in so einem Fall ist man an gar nichts schuld, weil man selbst nicht durch falsches Handeln den Unfall verursacht hat.

Es kommt auf die Umstände an man kann von allem Freigesprochen werden oder auch für Mord verurteilt  wen das Fahrzeug als Waffe missbraucht .

Ein tödlicher Autounfall, ein tödlicher LKW-Unfall oder ein tödlicher Fahrradunfall – wenn jemand sein Leben im Straßenverkehr verliert, ist dies ein schwerwiegendes Ereignis

Unfallverursacher und Hinterbliebene haben oft Jahre damit zu kämpfen, den Schicksalstag zu verarbeiten. 

Oft gelingt dies nur mit Hilfe eines Psychologen. 

Die Frage nach dem Warum und der eigenen Schuld lässt sich nicht immer zweifelsfrei klären. 

Häufig steht ein Vorwurf im Raum: Fahrlässige Tötung.

Was ist fahrlässige Tötung im Straßenverkehr?

Als fahrlässige Tötung wird eine Straftat bezeichnet, die anders als vorsätzliche Tötungsdelikten (z. B. Mord) aufgrund von Fahrlässigkeit begangen wird. 

Mit Fahrlässigkeit wird eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und Umsicht bezeichnet.

Im § 222 Strafgesetzbuch (StGB) lautet die Rechtsnorm:

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wichtige Maßnahmen, die zur Verringerung tödlicher Unfälle beitrugen:

Einführung der 0,5 Promille-Grenze (1998)

Einführung der Anschnallpflicht (1984)

Helm pflicht für Motorradfahrer (1980)

Einführung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn 130 KM/H (1974)