Unfall: Gegnerische Haftpflicht zahlt nur 70%
Person A ist hinten einer drauf geknallt. Schuldfrage ist geklärt direkt vor Ort. Nun hat die gegnerische Versicherung Person A nur 698 € bezahlt ( 673 € Schaden + 25€ pauschale). Der Kostenvoranschlag lautet aber 899€ Netto. Es sollte fiktiv abgerechnet werden, heißt Geld ausgezahlt.
Die Versicherung beruft sich da auf ein Porsche Urteil. Person A sollte mitteilen, das der Wagen (BJ 2003) scheckheftgepflegt ist.
Es wurde mitgeteilt, dass der Kauf, die Inspektion I sowie 2 Reperaturen (Unfallschäden) ebenfalls in der Niderlassung stattfanden, diese hat auch den Kostenvoranschlag gemacht.
Trotzdem reichte der Versicherung diese Angaben nicht trotz Abrechnungskopien.
Person A war beim Anwalt. Der hat nochmals alles hingeschickt nebst seiner Kostenrechnung von 83€. Antwort: die geforderten Unterlagen reichen nicht aus. Man möge doch weitere Unterlagen zusenden.
Anwalt beriet daraufhin Person A zu klagen ( zzgl. 260€).
Person A kann den Erfolg nicht einschätzen, da unter Umständen bei einem negativen Urteil die Summe höher liegt als er bekommen hätte. Schon jetzt muss er ja die 83€ Anwaltsgebuhren zahlen.
Wie seht ihr die Sache. Was sind eure Meinungen hierzu. Es wird nicht um Rechtsbeistand gebeten sondern nur um unverbindliche Meinungen.
Kurze Fakten: Baujahr 2003, erworben 2006 von der NL. scheckheftgepflegt
7 Antworten
Vermutlich liegt die Differenz zwischen dem Zahlungsbetrag zum einen daran, dass der Versicherer berechtigt ist die MwSt zurückzubehalten, falls eine Reperatur nicht durchgeführt werden soll (Bereicherungsverbot). Zweitens würde ich prüfen, ob der Versicherer nicht utner Umständen den Kostenvoranschlag gekürzt hat, d.h. bestimmte Leistungen anders bewertet, z.B. bei den Kosten für die Arbeitszeit wird oft ein pauschaler Betrag veranschlagt, wenn keine Reperatur vorgenommen werden soll. Insgesamt sieht es für mich so aus als würde der Versicherer einfach nur seine Möglichkeiten ausschöpfen, um bei einer Abrechnung ohne Reperatur die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Dagegen kannst du leider nur bedingt etwas tun und zwar nur dann, wenn es tatsächlich zu einer Kürzung des Kostenvoranschlages über die Mehrwertsteuer hinaus gekommen ist.
Grüße Andreas
einzige Antwort mit richtigem Ansatz
Ich rede nur von Netto Angaben, alle Beträge netto. Das mir die MwSt nicht zusteht, weiß ich.
Nur den Netto Betrag haben sie auch einfach gekürzt.
So sieht es aus, die AW Stunden wurden einfach runtergeschraubt. Da der KV von der BMW Niederlassung ist, gehe ich davon aus, dass ich doch das recht habe zu meiner Markengebundenen Werkstatt zu gehen statt zu einer mir vorgestellten freien, die übrigens mal eben einige KM weiter weg liegt.
Ich kenne das eigentlich so, dass der Geschädigte immer direkt netto fiktiv die Auszahlung erhält, wenn er das wünscht. Von solch einer Kürzung höre ich zum ersten mal.
Ich würde zu einem KFZ-Sachverständigen gehen, den Schaden aufnehmen lassen und den Betrag dann durch einen Rechtsanwalt einklagen. Diesen Schaden müssen Sie dann bezahlen( wenn die Schuldfrage geklärt ist). Die Versicherungen spekulieren darauf, dass sie hier und da 200 Euro sparen. Bei einer Million Schäden im Jahr, kommt da für die Versicherung ein nettes Sümmchen zusammen.
Eben. Um selbst auch zur Schadensminderungspflicht beizutragen habe ich KEIN SV Gutachten fertigen lassen sondern nur einen KV eingeholt.
Aber das diese so frech sind und den jetzt mit einem Prüfbericht der zertifiziert sein soll, kürzen, finde ich ein unding!
Schließlich war ich bei einer Niederlassung und keiner Hinterhof Tankstellen Werkstatt.
Versicherungen schauen sich den Gesamtschaden anhand eines Gutachtens an. Zur eigen Sicherheit genügt dieses auf jeden Fall. Die gegenerische versicherung wird einen eigenen Gutachter einsetzen. Eine weitere Rolle spielt das Alter des Fahrzeugs, ob eine Entschädigung den Wert des Autos um eine bestimmte Höhe übersteigt. Bis dzu diesem Wert, wird eine Reparatur genehmigt, danach bekommt man nur den Tageswert ausgezahlt. Bei Fahrzeugen die also ein gewisses Alter haben, sollte man schauen, ob man einen Oldtimer hat ( 30 Jahre ), de man extra versichern kann. Ausserdem sollte man sich mit seinem Vertreter auseinander setzen.
Hast du bei der Abrechnung der Versicherung einen Prüfbericht bekommen!? In dem sodann diverse Kürzungen ausgeführt waren?
Ja den habe ich bekommen. Ist er von Bedeutung?
was genau wurde da den aufgeführt bzw. abgezogen?
Dann kann ich dir sagen, ob die Abzüge berechtigt sind :-)
Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten. Eigentlich fast alles günstiger als auf dem Kostenvoranschlag von BMW
da ist schon der Übeltäter. Stehen dort Verbringungskosten drauf, werden diese erst bezahlt, wenn die Lackierung auch wirklich ausgeführt wurde.
Nein, nur die Arbeitskosten wurden gekürzt,
Also wir fassen zusammen:
Dein Fahrzeug ist Älter als 3 Jahre - daher besteht zunächst gemäß aktuellster Rechtsprechung des BGHs kein Anspruch auf Erstattung der Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Die Kürzungen sind also rechtens.
Kannst du jedoch nachweisen, dass dein Fahrzeug stehts in einer marken Fachwerkstatt gewartet worden ist, besteht auch hier sodann Anspruch auf die Verrechnungssätze der Markenwerkstatt.
Da du geschrieben hast, dass du dies bereits nachweisen konntest, weiß ich nicht, wo dann das Problem ist.
Würde dann hier nochmal den Sachbearbeiter anschreiben.
Warum wird fiktiv abgerechnet, wenn der Schaden doch behoben werden soll?
Wolltest Du Dich bereicheren? Ein anderer Grund ist nicht ersichtlich, zumal Du anscheinend die Rep. dort hast erledigen lassen.
Porsche hat extrem hohe Stundenlöhne, die in anderen Werkstätten nicht in diesem Maße anfallen.
Bei einer Abrechnung nach KVO werden im Regelfall Verbringungskosten (Transport zum Lackierer) als auch Mehrwertsteuer nicht erstattet (Steuer wird nur gezahlt, wenn sie wirklich anfällt) sowie ein Abzug (Neu für Alt) ggfls.
Bei einem Fahrzeug das EZ 2003 ist muss nur dann jemand vorherige Reparaturen nachweisen, wenn der Verdacht besteht, das das Fahrzeug vorher einen Unfall hatte und dieser nicht fachgerecht repariert wurde. Bei der Inspektion möchte man offensichtlich Verschleiss vom Unfallschaden abgrenzen, wenn es sich um ein Verbrauchsteil gehandelt hat, z.B. Bremsbeläge und dergleichen.
Kommunikation ist die Halbe Miete. Du schreibst mit keinem Wort, was genau die Versicherung aus welchem Grund haben möchte und warum sie die Erstattung gekürzt hat. Die schreiben nicht einfach: Das reicht nicht, sondern da ist immer eine Begründung dabei.
So sind die Informationen sehr dürftig und oberflächlich gehalten, sodass ein echter Rat hier nicht gegeben werden kann.
Mir steht bei fiktiver Abrechnung zu, das Geld zu erhalten. Hier wird sich nicht bereichert, schließlich wurde mir ein Schaden zugefügt und eine Wertminderung ist eingetreten, was soll den der erste Satz???
Geht nicht um Porsche sondern BMW, nur es gibt ein URTEIL über Porsche.
Verbringungskosten fallen nirgends an, da der Wagen Fahrbereit ist. MwSt. ist bereits rausgerechnet, habe oben NETTO geschrieben.
Ich sagte doch, es steht ledeglich im Brief, dir vorhandenen Unterlagen reichen nicht aus. Sie geben keine weitere Information was sie genau haben möchten, denn Sie haben von mir alles bekommen:
Fahrzeugrechnung, gekauft bei der NL Inspektion I rechnung sowie bericht. 2 Reperaturen nach Schäden (1x VK, 1x TK) ganz andere Stellen sämtliche Belege über Kleinigkeiten wie Kauf der Umweltplakette, Garantie Sachen usw. selbst kopiertes Scheckheft.
wenn der Sachverhalt so ist, würde ich den Sachbearbeiter direkt anrufen und fragen wo es noch hakt. Dann finde ich keinen Grund die Zahlung zurück zu halten. Sag ihm er soll Klartext reden, was noch fehlt und warum die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen.
Es heißt nur Porsche-Urteil, weil es um Porsche ging. Gibt seitn paar Monaten auch ein VW-Urteil. Jedoch gilt diese Rechtsprechung sodann auch für alle PKWs.
Dein Rat schädigt den Fragesteller. Der Regelfall ist, das Gutachten erst ab 1.300,00 € Rechnungssumme notwendig sind, oder bei Totalschaden. Der Fragesteller würde also, weil er Kosten verursacht hat, die so nicht angefallen wären auf den Gutachterkosten in Höhe von ca. 280,00 € sitzen bleiben.
Bitte nicht solche Ratschläge geben. Die Minderung muss handfeste Argumente haben. Wenn Du Ahnung von Versicherung hättest, so wüsstest Du das Versicherungen die Firmen sind, die am wenigsten spekulieren, sondern das Wahrscheinlichkeitsrechnung für die Berechnung der Tarife benutzt wird. In kaum einer Unternehmensform gibt es soviel Mathematik wie bei Versicherungen.