Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht
Mein Pkw wurde auf einem Parkplatz stehend beschädigt. Ich konnte sehen wie ein Mann seine Autotüre gegen meinen Pkw schlug (sichtbare Delle und Kratzer) und dann ins Auto einstieg und wegfuhr. Das Kennzeichen konnte ich noch ablesen. Ich habe den Vorfall dann sofort der Polizei und meiner Versicherung gemeldet. Der gegnerische Fahrzeughalter behauptet er wäre an dem Tag gar nicht mit dem Auto unterwegs gewesen sondern seine Frau. Die wiederum gibt an, zwar neben mir geparkt zu haben aber keinen Unfall verursacht zu haben. Die gegnerische Versicherung will nun den Schaden nicht zahlen weil es "widersprüchliche Angaben" gibt und das Strafverfahren wurde mittlerweile von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Einen Anwalt hatte ich eingeschaltet, jedoch war das ergebnislos. Was kann ich tun? Muss ich das hinnehmen, dass der Unfallverursacher behauptet er wäre es nicht gewesen und schon bleibe ich auf meinem Schaden sitzen?!
5 Antworten
Der Schaden an meinem Auto beträgt knapp 700 Euro. Von meiner versicherung wurde ein Gutachter beauftrag, der in seinem Gutachten auch geschrieben hat, dass das Schadensbild typisch für den von mir geschilderten Unfallhergang ist. Leider war die Polizei erst nach 2 1/2 Wochen bei dem gegnerischen Fahrzeughalter weil dieser in einem anderen Landkreis und damit in einem anderen Zuständigkeitsbereich wohnt. Nach diesen 2 1/2 Wochen konnten die jedoch kein Schaden am Verursacherfahrzeug mehr feststellen. Dass damit die Beweislage für ein Strafveerfahren recht dünn ist, weil es ja "nur" meine Aussage gibt ist mir klar, mir geht es auch lediglich um die Schadensregulierung.
Was kann ich tun?
Die Versicherung verklagen. Und die Ehefrau des Fahrzeughalters.
Und wenn du ganz böse bist, trittst du den Anspruch an eine Dritte Person ab und sagst in dem Verfahren als (einziger) Zeuge aus.
Muss ich das hinnehmen, dass der Unfallverursacher behauptet er wäre es nicht gewesen
Vielleicht ist er es auch nicht gewesen. Vielleicht hat die Ehefrau des Halters einen Liebhaber.
Das ist mir in vergangenen Jahr ganz genau so passiert. Und ja, du bleibst auf deinen Kosten sitzen. Wenn es keinen Zeugen gibt, der bestätigen kann, was du gesehen hast, hast du keine Chance.
Hab ich versucht, hat nichts gebracht. Jede andere Autotür kann den Schaden ebenso verursacht haben.
in so einem fall schützt es aber auch deine gegenseite davor, das sie einen schaden zahlen muss, der sie nicht verursacht hat.
sicher ist das ärgerlich, aber es ist nur blech. das ist nicht shclimm, im gegensatz zur gesundheit und den eigenen leben sowie anderen
das, was du da schreibst ergibt irgendwie keinen sinn für mich. wenn "keiner" gefahren ist zahlt immer der halter, egal wer gefahren ist.
Vergiss es, wenn nichts kaputt ist ist es den Aufwand nicht wert....
dazu braucht man keinen zeugen, sachverständige engagieren, die beweisen dann dass die unfallschäden zusammen passen. wenn man den fall dann gewinnt, muss der gegner den sachverständigen dann auch bezahlen.