Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht

5 Antworten

Der Schaden an meinem Auto beträgt knapp 700 Euro. Von meiner versicherung wurde ein Gutachter beauftrag, der in seinem Gutachten auch geschrieben hat, dass das Schadensbild typisch für den von mir geschilderten Unfallhergang ist. Leider war die Polizei erst nach 2 1/2 Wochen bei dem gegnerischen Fahrzeughalter weil dieser in einem anderen Landkreis und damit in einem anderen Zuständigkeitsbereich wohnt. Nach diesen 2 1/2 Wochen konnten die jedoch kein Schaden am Verursacherfahrzeug mehr feststellen. Dass damit die Beweislage für ein Strafveerfahren recht dünn ist, weil es ja "nur" meine Aussage gibt ist mir klar, mir geht es auch lediglich um die Schadensregulierung.

Was kann ich tun?

Die Versicherung verklagen. Und die Ehefrau des Fahrzeughalters.

Und wenn du ganz böse bist, trittst du den Anspruch an eine Dritte Person ab und sagst in dem Verfahren als (einziger) Zeuge aus.

Muss ich das hinnehmen, dass der Unfallverursacher behauptet er wäre es nicht gewesen

Vielleicht ist er es auch nicht gewesen. Vielleicht hat die Ehefrau des Halters einen Liebhaber.

Das ist mir in vergangenen Jahr ganz genau so passiert. Und ja, du bleibst auf deinen Kosten sitzen. Wenn es keinen Zeugen gibt, der bestätigen kann, was du gesehen hast, hast du keine Chance.

Ralfi1988  11.11.2014, 14:04

dazu braucht man keinen zeugen, sachverständige engagieren, die beweisen dann dass die unfallschäden zusammen passen. wenn man den fall dann gewinnt, muss der gegner den sachverständigen dann auch bezahlen.

TreudoofeTomate  11.11.2014, 14:05
@Ralfi1988

Hab ich versucht, hat nichts gebracht. Jede andere Autotür kann den Schaden ebenso verursacht haben.

larry2010  11.11.2014, 14:15
@TreudoofeTomate

in so einem fall schützt es aber auch deine gegenseite davor, das sie einen schaden zahlen muss, der sie nicht verursacht hat.

sicher ist das ärgerlich, aber es ist nur blech. das ist nicht shclimm, im gegensatz zur gesundheit und den eigenen leben sowie anderen

das, was du da schreibst ergibt irgendwie keinen sinn für mich. wenn "keiner" gefahren ist zahlt immer der halter, egal wer gefahren ist.

Vergiss es, wenn nichts kaputt ist ist es den Aufwand nicht wert....