Versicherung besteht nach Parkschaden auf Gutachten trotz Kostenvoranschlag?

6 Antworten

Mir ist letztens eine junge Fahrerin auf dem Parkplatz ins Auto
gefahren. Nichts wildes - hat meine Stoßstange vorne links und meine
Felge vorne links erwischt.

Entgegen landläufiger Meinung hat man bei Unfällen auf Parkplätzen fast immer mindestens eine Teilschuld. Dort ist nämlich irrelevant, was auf Schildern etc. steht, es gilt immer StVO § 1, Stichwort "besondere Rücksichtnahme". Wenn einer der Beteiligten aus einer Parklücke rangiert hat, und der Unfallgegner nicht im Stillstand sich befanddürfte die Teilschuld sich bei 50% einpendeln. Siehe dazu

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/parkplatzunfall.php

Die Versicherung besteht nun aber darauf, ein Gutachten durchführen zu
lassen (der Sachverständige ist mir überlassen). Ist ein Gutachten
wirklich nötig bei solch einem geringen Schaden?

Fragwürdig, aber möglich.

Und da ein Gutachten gegenüber einem simplen Kostenvoranschlag erheblich teurer ist, frage ich mich, ob die gegnerische Versicherung die Kosten ebenfalls übernimmt?

Bei Teilschuld, nein. Wird anteilig umgelegt.

Müsste ich mir dafür eine Kostenübernahmegarantie o.ä. von der Versicherung einholen?

Ja. Falls RSV, wäre es jetzt an der Zeit, selbige zu kontaktieren.

Danke für den Post. Ich hatte mich wohl etwas unpräzise ausgedrückt. Die Fahrerin ist in mein geparktes Auto gefahren und hat mich im Supermarkt ausrufen lassen. :)

Wegen einem simplen Parkrempler so einen Aufriss zu machen. Sinn und Nutzen des Ganzen bleibt mir etwas verborgen, aber OK. Die Kosten für einen möglichen Rechtsanwalt müsste die Versicherung ja ebenfalls übernehmen?

 Mir ist letztens eine junge Fahrerin auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Nichts wildes - hat meine Stoßstange vorne links und meine Felge vorne links erwischt.

Wobei man beachten sollte, dass nicht auf allen Parkplätzen die STVO gilt. Und oft auch nicht die Regelung rechts vor links.

 Daraufhin habe ich mich mit der Fahrerin bzw. dem Halter des Fahrzeugs geeinigt, einen Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden durchführen zu lassen.

Grob sind es jetzt 1000€ inkl. Steuern

Ab einem Schaden von über 750 € ist ein Gutachten sinnvoll und meist auch erforderlich.

 Und da ein Gutachten gegenüber einem simplen Kostenvoranschlag erheblich teurer ist, frage ich mich, ob die gegnerische Versicherung die Kosten ebenfalls übernimmt?

Wenn die Schuldfrage geklärt ist und die junge Fahrerin allen dafür verantwortlich ist -  ja.

 Müsste ich mir dafür eine Kostenübernahmegarantie o.ä. von der Versicherung einholen?

Weshalb - die gegnerische Versicherung hat das Recht ein Gutachten anzufordern.

Die Versicherung besteht nun aber darauf, ein Gutachten durchführen zu lassen (der Sachverständige ist mir überlassen).

Dann ist doch alles ok.

Wenn die Versicherung korrekterweise ein Gutachten benötigt, dann spricht doch gar nichts dagegen wenn du selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens damit beauftragst.

Die Kosten für das Schadensgutachten gehören zum Schaden und sind vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.

Du hättest auch direkt selber einen Sachverständigen beauftragen dürfen, wenn für dich kein offensichtlich erkennbarer Bagatellschaden (< 715 € ) vorliegt. Dann hättest du dir den unnötigen Zeit- und Kostenaufwand für den Kostenvoranschlag gespart.

Das ist mir zu wirr. Die gegenerische Versicherung benötigt ein Gutachten und somit kommt mein Gutachter zu mir an mein Auto und ist incl. Fotoshooting in drei bis vier Minuten fertig. Du solltest Deinen Gutachter wechseln, wenn der weiterhin zwei Tage dein Auto Dir wegnimmt.

Viel Glück.

Es spricht doch nichts dagegen, das von der gegnerischen Versicherung angeforderte Gutachten einzuholen. Das Gutachten wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, da sie es ja fordert. Es kann viele Gründe geben, auch bei dem relativ geringen Schaden ein Gutachten anzufordern - das kann Dir aber herzlich Schnuppe sein, solange Du nichts zu verbergen hast.

Für ein Gutachten müsste ich sicherlich mindestens ein/zwei Tage auf mein Auto verzichten und der Schaden ist meines Erachtens kaum Wert ein Gutachten einzufordern. Daher mein Unverständnis und der Suche nach einem Ausweg. Falls es nicht anders geht, dann lasse ich eben ein Gutachten erstellen. Möchte nur nicht die Kosten tragen und das ist nun mal alles mit weiterer Zeit und Fahrerei verbunden.

@stamb


Für ein Gutachten müsste ich sicherlich mindestens ein/zwei Tage auf mein Auto verzichten


Wenn es ein relativ einfacher Schaden ist, dauert die Besichtigung für das Gutachten nicht mal eine Stunde, Die Besichigung kann da stattfinden, wo Du möchtest und falls erforderlich eine Hebebühne vorhanden ist. Das kann bei Dir zuhause sein, oder an Deinem Arbeitsplatz, oder der dazu nächstgelegenen Werkstatt sein. 



Suche nach einem Ausweg


Na jetzt aber mal.....
Stell Dich doch nicht kindisch an....
Der Ausweg ist, dass Auto von einem Sachverständigen Deiner Wahl begutachten zu lassen.



Falls es nicht anders geht, dann lasse ich eben ein Gutachten erstellen.


Siehe Kommentar zu "Suche einen Ausweg"



Möchte nur nicht die Kosten tragen


sofern Du Schuldlos an dem Unfall bist, zahlt das die gegnerische Versicherung, das lässt sich aber vorher abklären.



und das ist nun mal alles mit weiterer Zeit und Fahrerei verbunden.


Siehe Kommentar zu "Für ein Gutachten müsste ich sicherlich mindestens ein/zwei Tage auf mein Auto verzichten"