Unfall durch ungesicherte "Baustelle" was tun?

9 Antworten

Hi,

Wir sprechen hier von einer ungesicherten Baustelle.

Der Inhaber des Kindergartens hat verschiedene Pflichten. Eine Davon ist die Sicherungspflicht. Er muss also sicherstellen, dass NIEMAND, der sich berechtigterweise am und im Haus aufhält, durch einen Gebäudemangel zu schaden kommt. Dies wurde, soweit ich deine Schilderungen nachvollziehen kann, nicht gewährleistet.

Da man im Leben nicht alles verhindern kann, gibt es genau hierfür,(Wenn der Besitzer seinen Pflichten nicht nachkommt) eine Versicherung.

Diese nennt sich Haus und Grundstückshaftpflicht.

Diese ist für eine Entschädigung der geschädigten Personen, Sachen, oder Vermögen zuständig.

Wende dich an den Kindergarten, diese sollen das Ihrer Versicherung, wenn noch nicht passiert, melden, und somit hast du die Chance Schmerzensgeld, Entschädigungen etc. zu bekommen. Vorausgesetzt die Pflicht der Besitzers wurde wirklich verletzt.

Und noch einmal.

das Leben besteht NICHT nur aus Anwalt und Rechtsstreit. Wenn du eine RS Versicherung hast, ist es sicher eine Option über diesen Weg zu gehen, aber ich persönlich kann nur raten, dies im ÄUßERSTEN NOTFALL zu tun.
Wie man in Wald reinruft, so schallt es auch wieder hinaus.

Es sollte Meiner Meinung nach andere Wege zur Klärung geben. Und wenn der Kindergarten schon gesagt hat dass sie es klären sollte es doch auch sein Gang gehen.

Der Grundbesitzer ist "verkehrssicherungspflichtig". Kommt es zu einem Unfall muss natürlich die Haftung geprüft werden.

Wenn der Unfall ordnungsgemäß dokumentiert wurde, besteht ja im Moment keine Eile, da etwas zu forcieren. Einen Anwalt hinzu zu ziehen, wäre im Moment etwas überzogen. Da könnte es sein, dass du auf den Kosten sitzen bleibst.

Warum gleich einen Anwalt nehmen?

Und wieso ist niemand zuständig?

Hast du dich schon mal mit der zuständigen Stadt-, oder Kreisverwaltung (Landratsamt) und zwar mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt.

Die sind für nicht abgesicherte Baustellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuständig.

wer eine gefahrenstelle schafft, muss sie auch vernünftig sichern oder er haftet

wenn du zb in deinem garten eine loch aushebst, es nicht sicherst, weil du+deine familie kennen es ja

und dann fällt da nachts ein einbrecher!!!!!!!! rein, dann haftest du dem einbrecher

so ist deutschland

da haftet 100% einer für, gehe zum anwalt udn klage