Einladung von der Polizei?

11 Antworten

Ja warum wohl? Weil der betroffene Kunde dich angezeigt hat. Wichtig ist, dass du auf keinen Fall zur Polizei gehst. Denn das ist entgegen landläufiger Meinung keine Pflicht.

Schriftliche Vorladung hin oder her - du musst nicht zur Polizei. Durch dein Nicht Erscheinen erwachsen dir keine Nachteile. Nachteile hast du wenn dann, wenn du bei der Polizei falsche/widersprüchliche Angaben machst, die man bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung gegen dich verwenden kann.

Also auf keinen Fall zur Polizei gehen. Es ist natürlich traurig, dass der betroffene Kunde nicht erst einmal mit dir das Gespräch gesucht hat, bevor er zur Justiz rennt. Aber so ist die heutige Gesellschaft leider.

Kommt es zur Gerichtsverhandlung, bist du eventuell in der Beweispflicht, dass du den betroffenen Kunden ausdrücklich und klar verständlich auf die Gefahren und Risiken hingewiesen hast. Eine vom betroffenen Kunden unterschriebene Erklärung wäre hier hilfreich. Auch wären Zeugen gut, die deine fehlerlose Arbeit bezeugen können.

Ansonsten wäre schweigen auch eine Alternative. Denn die Justiz muss dir deine Schuld beweisen, nicht du der Justiz deine Unschuld. Ob hier ein Rechtsanwalt von Nöten ist? Ich tendiere zu ja.

Darüber hinaus ist die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB ein reines Antragsdelikt. Das bedeutet, dass der Geschädigte hier zwingend selbst ab Kenntnis der Tat innerhalb von 3 Monaten einen Strafantrag stellen muss.

Da das Ende der "Tat" der 28.11.2016 war, muss der Strafantrag spätestens am 28.02.2017 bei der Justiz/Polizei gestellt worden sein. Denn der Betroffene hatte ja schon bei der Behandlung Kenntnis von der "Tat" . Sonst ist die Sache verjährt. Du solltest also heraus finden, wann der Strafantrag des Betroffenen gestellt worden ist. Wenn der Strafantrag zu spät gestellt worden ist, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren automatisch ein.

Wenn du es bei der Polizei heraus finden möchtest, dann geh schon vor dem Termin zu ihr. Nimm die Vorladung oder zumindest die darin befindliche Polizei Vorgangsnummer mit. Die ist wichtig. Dann nur Angaben zu deiner Person machen oder deinen Personalausweis vorlegen. Fragen, wann der Strafantrag gestellt wurde, Antwort abwarten und dann sofort wieder gehen.

Auf keinen Fall in Gespräche zur Sache verwickeln lassen. Egal was die Polizei sagt oder wie sie dir "droht" .

Über die Einstellung des Verfahrens wirst du aber nur automatisch nach § 170, Absatz 2 StPO informiert, wenn du bei der Polizei eine Aussage gemacht hast oder die Staatsanwaltschaft ( schriftlich ) um einen entsprechenden Bescheid bittest. Letzteres solltest du unbedingt tun.

Ausnahme:  die Staatsanwaltschaft sieht an der Tat ein besonderes öffentliches Interesse ( § 230, Absatz 1 StGB ) . Dann gelten die 3 Monate nicht. Die Staatsanwaltschaft muss dies aber ordentlich begründen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

http://www.koerperverletzung.com/antragsdelikt/

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen!

Die Versicherung ist dazu da zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen und berechtigte zu zahlen bzw. unberechtigte abzuwehren.

Wenn du jemand anderen verletzt ist das aber auch strafrechtlich relevant, da es sich zumindest mal um fahrlässige Körperverletzung handeln könnte. Für strafrechtliche Thematiken ist die Versicherung aber auch nicht zuständig, für sowas hat man den Baustein Strafrecht in der Rechtsschutz.

Ich würde dir nicht raten ohne anwaltliche Unterstützung bei der Polizei aufzuschlagen oder eine Aussage zu machen.

Eine fahrlässige Körperverletzung,man prüft,bzw.wirft Dir vor,das Du die notwendige Sorgfaltspflicht nicht hast walten lassen.Trifft das zu,könnte das strafbar sein,wenn Du hast erkennen können,das Du etwas unterlassen hast.Dies kann sein,ein Coolpack / Wasser war nicht griffbereit,die Behandlung hast Du nicht sachgemäss ausgeführt.Bist Du allerdings Azubi oder Praktikant,so trifft vermutlich eine Mitschuld,oder die Hauptschuld der Vorgesetzte.Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.Es kann sinnvoll sein,die Vorladung bei der Polizei nicht wahrzunehmen.Ist der Verdacht allerdings vage und kann komplett ausgeräumt werden,so ist es kein Fehler dort hin zu gehen.So unsicher wie Du bist,belastet Du Dich aber vermutlich (unbewusst) selbst und ich würde zum Anwalt gehen.

Danke für Ihre Antwort. Habe ich Sie richtig verstanden, wenn ich der Meinung bin, ich hätte selber Schuld an der Sache dann sollte ich ein Besuch bei der Polizei vermeiden? Aber jetzt meine Frage:

1. Bin ich nicht verpflichtet dort hinzugehen?
2. Die Sache wird zurzeit von der Versicherung überprüft, ob die Studio daran schuld hat oder der Kunde, das kommt noch auf. Wäre es nicht die falsche vorgehensweise, wenn ich ein Besuch bei der Polizei vermeide?

Danke im voraus.

@StefanZerr

Hallo Stefan,wenn Du der Auffassung bist,schuld zu sein,und es dafür klare Anhaltspunkte gibt,könnte es sinnvoll sein,dort hinzugehen.Da es aber komplex ist,die Versicherung könnte grobe Fahrlässigkeit geltend machen....und Du musst dann mit einer Schadenersatzklage ( Arzt,Schmerzengeld,Verdienstausfall) rechnen.Da ich nicht beurteilen kann,ob Du fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt hast,könnte ohne Rechtsbeistand noch schnell die unterlassene Hilfeleistung Thema werden.( ?) Ganz klar darfst Du die Vorladung ignorieren.Wenn diese Allerdings von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt und nicht von der Polizei musst Du unbedingt hin.Bitte gehe zu einem Rechtsanwalt.Nur der kann Dich gut und richtig beraten.

Bei fahrlässiger Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat und somit muss die Polizei ermitteln.

Solltest du der Vorladung der Polizei nicht folge leisten, können sie dich auch bei dir zu Hause, oder im Kosmetikstudio abholen.  Ich würde darauf verzichten, denn das nachfolgende Gerede in der Nachbarschaft wäre für dein Kosmetikstudio nicht empfehlenswert.

Sinnvoller wäre, wenn du zu der Vorladung mit einem Anwalt erscheinen würdest.

Warum sollten sie ihn abholen? Er kann einfach nicht hingehen und es folgen daraus keine Konsequenzen.

Wie ich solche Antworten hasse. Die Polizei holt niemanden ab, nur weil er einer Vorladung nicht folgte. Es ist keine Pflicht einer polizeilichen Vorladung zu folgen. 

Also gibt es auch kein Gerede in der Nachbarschaft. Das gibt es eher in deiner zwecks deinem Unwissen.

Was viele Leute immer wieder durcheinander schmeißen sind Strafrecht und Zivilrecht. Daraus resultieren leider viele Missverständnisse. Daher im Folgenden eine rechtliche Klarstellung der Sache:

Im Zivilrecht geht es um die Beziehung zwischen den einzelnen Privatpersonen - also in diesem Fall zwischen dir bzw. deinem Unternehmen und dem Kunden. Es geht hier um Schadensersatz und Schmerzensgeld, den du eventuell zahlen musst und den dann wohl auch deine Versicherung übernimmt - dafür sind sie schließlich da. Natürlich kann es hier auch Probleme geben (zB Versicherung weigert sich zu zahlen etc.). Aber das ist im Moment (noch) nicht dein Problem.

Denn die Ermittlungen gegen dich betreffen das Strafrecht. Hier geht es nicht um eine rechtliche Beziehung zwischen Privaten, sondern um den Strafanspruch des Staates gegen die Bürger. Der Gesetzgeber hat einige Verhaltensweisen unter Strafe gestellt (zB auch die fahrlässige Körperverletzung). Wer also eine der so verbotenen Verhaltensweisen an den Tag legt, kann vom Staat dafür bestraft werden.

Mit dieser Unterscheidung lässt sich jetzt dein Problem verstehen und deine Frage beantworten.

Die Meldung bei der Versicherung ist Zivilrecht. Die strafrechtliche Ermittlung gegen dich ist Strafrecht. Das sind zwei Paar Schuhe, die man unbedingt auseinander halten muss.

Offensichtlich hat dein Kunde einen Strafantrag gegen dich gestellt wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB. Daher sind die Strafverfolgungsbehörden jetzt verpflichtet, zu ermitteln. Im Rahmen ihrer Ermittlungen müssen sie dir, bevor sie Anklage erheben können, die Möglichkeit geben, dich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Daher haben sie dir eine Vorladung geschickt.

Die Vernehmung bei der Polizei hat für die Ermittlungsbehörden den Zweck, die Sache aufklären zu können. Bisher haben sie wohl nur die Zeugenaussage des Opfers (also deines Kunden) und eventuell auch einen ärztlichen Attest oder ähnliches von ihm. Damit sie ein vollumfängliches Bild erhalten, möchten sie von dir eine Aussage haben.

Es geht hier um fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB. Ich kann nicht beantworten, ob eine solche hier vorliegt. Dazu müsste dir vorgeworfen werden können, dass du dich nicht so verhalten hast, wie es "ein besonnener Angehöriger deines Verkehrskreises", dh ein umsichtiger und besonnener Kosmetiker in deiner Situation getan hätte.

Solltest du also keine Fehler gemacht haben, liegt keine fahrlässige Körperverletzung vor. Die Frage ist nur, wer jetzt was beweisen muss. Im Prinzip ist es so, dass man dir ein nicht fachgerechtes Verhalten nachweisen muss. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft (die die Entscheidung trifft, wie es mit deinem Fall weitergeht) nur mit den Materialien und Beweisen arbeiten, die ihnen auch zur Verfügung stehen. Und in einem solchen Fall sind das nunmal wohl nur die Aussagen der einzelnen Beteiligten, und eventuell die eines Sachverständigen, der dann die Aussagen insofern auswertet, dass er feststellt, ob du dich nach den Aussagen zu urteilen richtig verhalten hast oder nicht.

Wie geht es jetzt für dich weiter?

Du musst den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen, du bist dazu nicht verpflichtet. Allerdings kann man nicht pauschal sagen, dass die Aussage eines Beschuldigten bei der Polizei immer zu vermeiden ist. In Fällen wie deinem kann es auch sinnvoll sein, zur Polizei zu gehen und deine Sicht der Dinge darzulegen.

Natürlich ist immer dazu zu raten, davor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, dürfte das, auch was die Kosten angeht, ja eigentlich kein großes Problem darstellen. Ein Rechtsanwalt kann, bevor du eine Aussage machst, Akteneinsicht fordern und dann aufgrund der Aktenlage entscheiden, was am sinnvollsten ist. Denn du musst bedenken: Bei einer Aussage deinerseits besteht immer die Gefahr, dich durch unbedachte Äußerungen selbst zu belasten und so den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu bestärken.

Solltest du dich gegen einen Rechtsanwalt entscheiden, ist es auch deine eigene Entscheidung, ob du den Termin bei der Polizei wahrnimmst oder nicht. Ich kann dir hier nur einen völlig unverbindlichen Rat geben, wie ich mich an deiner Stelle dann eventuell verhalten würde (natürlich kenne ich die genaue Situation nicht, daher ist auch kein wirklich sinnvollver Rat aus der Ferne zu geben).

Du könntest also zur Polizei gehen und dort deine Sicht der Dinge kundtun. Solltest du wirklich keine Fehler gemacht haben, ist die Chance sehr groß, dass das Verfahren eingestellt wird. Denn: Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungsbehörden deine Schuld. Und das dürfte ihnen kaum gelingen, wenn sie nur die Aussage eines Kunden haben - wobei das auch davon abhängig ist, was der Kunde ihnen so erzählt hat und ob sie ihm dann mehr Glauben schenken als dir.

Falls du eine Aussage machst, solltest du allerdings selbstbewusst und immer mit dem Gedanken "ich habe alles richtig gemacht" auftreten. Sätze wie "natürlich kann es sein, dass ich irgendwo einen Fehler gemacht habe" sollten unbedingt vermieden werden. Trete in der vollen Überzeugung auf, keine Fehler gemacht zu haben und beschreibe einfach, was du fachgerecht alles bei der Behandlung des Kunden getan hast.