Ist es strafbar jemanden nicht überholen zu lassen....

16 Antworten

StVO §5(4):

"Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."

Das würde ich so deuten, dass Du nicht mehr beschleunigen darfst, wenn das Fahrzeug hinter Dir bereits zum Überholen angesetzt hat.

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberholen/ sagt zum Bußgeld:

Beim Überholtwerden das Tempo erhöht: 30 EUR

Bevor der Hintermann ansetzt, darfst Du aber machen, was Du willst - solange Du dadurch keine anderen Verkehrsregeln verletzt!

Wenn Du also auf "einer engen Landstraße schon 100" fährst, hast Du gefälligst auch dabei zu bleiben, auch wenn's Dich nervt...

Auch wenn andere sich als Verkehrsrowdy aufführen, gibt Dir das kein Recht, das ebenfalls zu tun, insbesondere hast Du weder das Recht noch die Aufgabe, andere Verkehrsteilnehmer zu "schulmeistern".

wir wollten mal auf der Landstraße überholen aber der vor uns hat uns nicht gelassen. Dann kam Gegenverkehr und wir haben es gerade noch geschafft zu überholen. Ich finde du solltest die überholen lassen. Es kann dir doch egal sein ob die hinter dir ein bisschen schneller fahren wollen. Vielleicht müssen sie sich ja auch beeilen. Lass sie überholen und gut ist!

Wie blöd ist das denn. Lass doch die anderen so schnell fahren wie sie wollen - mir ist es lieber Rasser vorbeiziehen zu sehen - als bei unerwartertem Bremsmänöver an der stoßstange hängen zu sehen . Ja - es ist Straftatbestand (Nötigung) andere nicht überholen zu lassen.

xxxxx1972 
Fragesteller
 15.02.2012, 16:50

ich lass sie dan so schnell wie sie wollen fahren. Fahre denen sogar davon. Ist halt manchmal so... Wenn ich schlechte Laune habe. Je nach meiner LAune und Emotionen ändert sich auch immer mein Fahrverhalten. Mal kann ich der Rücksichtslose Fahrer sein und mal der provokante Raser

Spenny448  15.02.2012, 17:03
@xxxxx1972

Dann mal mal ne Therapie. Leute wie du gehören echt nicht auf die Straße.

Hallo, ich habe die Macke das wenn mich jemand auf der Landstraße überholen möchte, ansetzt zum überholen ich einfach runter schalte und Vollgas gebe.

Sorry aber ich finde das ziemlich daneben....

Wenn einer der Meinung ist, du bist zu langsam, dann lass ihn doch überholen und sonst wie schnell fahren......

m91arc  15.02.2012, 16:46

Was bilden sich die anderen Leute ein, sich so zu verhalten? Ich finde sein Verhalten gerechtfertigt.

xxxxx1972 
Fragesteller
 15.02.2012, 16:48

naja, dann werde ich schneller aber brems den nicht wieder ab. Eigentlich gehöre ich zu den schnelleren. Aber letztens z.B. war ich mit 70km/h auf einer wirklich sehr alten, schlechten und engen Landstraße unterwegs. Es war um die -10° und wirklich teilweise glatt. Da kam einer hinten angerast mich in der Kurve überholt, Gegenverkehr gefährdet usw...

Mystika1245  15.02.2012, 17:04
@xxxxx1972

Was bilden sich die anderen Leute ein, sich so zu verhalten? Ich finde sein Verhalten gerechtfertigt.

Wenn man sich in der Männlichkeit gekränkt fühlt, dann denkt man so.....und handelt auch wie ein Urmensch........ -_-

Er hat jemanden daran gehindert zu überholen....was für ein Triumph...!! xD

Ich denke man sollte sich eher anders im Leben beweisen, als mit dem Auto zu stänkern....

xxxxx1972 
Fragesteller
 15.02.2012, 17:20
@Mystika1245

naja, was machst du wenn dir jemand erst Km lang so an der Heckstoßsstange klebt, dass du sogar nicht mal seine Scheinwerfer siehst und er sich ne fange Zeit erst mal nicht traut zu überholen. Setzt er dann zum überholen an gebe ich kurz Gas, merke ich das er trotzdem anfängt auf die Gegenfahrbahn zu ziehen bremse ich wieder ab und fahre ihm hinterher. Aber nur mit reichlich Sicherheitsabstand. Weiss nämlich nie was in deren Köpfe abgeht. Nicht das jemand absichtlich voll auf die Bremse tritt und ich ihm hinten rein fahre. Wenn ich dann aber wie gesagt diese Autos die mich überholt haben beobachte, werden sie wieder langsamer wenn keiner mehr vor ihnen ist bei dem sie "angeben" können. Das nechste mal lasse ich sie aber überhole. Und sollte mir jemand so nah an der HEckstoßstange kleben das man seine Lichter nicht mehr sieht, ziehe ich mal ganz leicht die Handbremse(dann leuchtet auch keine Bremsleuchte).

xxxxx1972 
Fragesteller
 15.02.2012, 17:20
@Mystika1245

naja, was machst du wenn dir jemand erst Km lang so an der Heckstoßsstange klebt, dass du sogar nicht mal seine Scheinwerfer siehst und er sich ne fange Zeit erst mal nicht traut zu überholen. Setzt er dann zum überholen an gebe ich kurz Gas, merke ich das er trotzdem anfängt auf die Gegenfahrbahn zu ziehen bremse ich wieder ab und fahre ihm hinterher. Aber nur mit reichlich Sicherheitsabstand. Weiss nämlich nie was in deren Köpfe abgeht. Nicht das jemand absichtlich voll auf die Bremse tritt und ich ihm hinten rein fahre. Wenn ich dann aber wie gesagt diese Autos die mich überholt haben beobachte, werden sie wieder langsamer wenn keiner mehr vor ihnen ist bei dem sie "angeben" können. Das nechste mal lasse ich sie aber überhole. Und sollte mir jemand so nah an der HEckstoßstange kleben das man seine Lichter nicht mehr sieht, ziehe ich mal ganz leicht die Handbremse(dann leuchtet auch keine Bremsleuchte).

m91arc  15.02.2012, 17:23
@Mystika1245

anscheinend müssen die anderen sich ja durch die Überholerei profilieren. Ich bring sie nur auf den Boden der Tatsachen zurück. Das sind 2 verschiedene paar Schuhe.

Spenny448  15.02.2012, 17:36
@m91arc

Also willst du sagen das alle aus diesem Grund überholen? Was ist denn wenn dich mal einer auf den Boden der Tatsachen zurück holt? Vielleicht jemand der noch asozialer ist als du, der auch an dir vorbei kommt obwohl du vollgas gibst und dann mal eben voll in die Eisen geht?

Crack  15.02.2012, 17:49
@m91arc @91arc:

Ich bring sie nur auf den Boden der Tatsachen zurück.

Ja, durch eine Straftat → Nötigung.

Strafbar nicht, aber Verwarngeldbewährt:

Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht 30 €.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php (Nr. 26).

Wird daraus aber eine Verkehrsgefährdung (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) siehts anders aus, denn DAS ist eine Straftat.