Uneheliches Kind von einem Vater aus dem Ausland

6 Antworten

Das Jugendamt wird nicht allein tätig, da muss die Mutter schon hingehen. Dann ist die Frage, ob die Mutter noch Kontakt zum Kindsvater hat oder nicht und in welchem Land sich der Kindsvater aufhält. Das Jugendamt wird versuchen, den Unterhalt vom Kindsvater zurück zu bekommen, auch wenn der sich im Ausland aufhält. Aber wie gesagt, es kommt auf die konkreten Umstände an, ob und was die dann machen können.

Ob die Frau was von dem Typen wissen will oder nicht, kann hier keine Rolle spielen - es geht um den Kindesunterhalt und nicht um ihre verletzten Gefühle. Wenn sie aber überhaupt nicht mitwirken will, dann wird es schwierig.

Wieso sollte sich das Jugendamt einschalten? Das tut es nur, wenn die Mutter Unterhaltsvorschuss haben will. Dann wird das Jugendamt wissen wollen, wer der Vater ist, denn dieser ist unterhaltspflichtig, auch wenn er im Ausland lebt.

Und wenn die Mutter sich weigert, den Namen des Vaters zu nennen, ihn aber weiß und auch weiß, wo der Vater lebt, dann gibts auch keinen Vorschuss vom Jugendamt.

Will sie mit dem Vater also nichts zu tun haben (und der auch nichts mit ihr und dem Kind), gibts kein Geld und wenn sie dieses auch gar nicht will, kräht kein Hahn nach dem Vater (außer irgendwann vielleicht das Kind). So einfach ist das.

http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsunterhaltsgesetz

"Ausgehende Gesuche

Übersicht aller ausgehenden Gesuche des Bundesamt für Justiz

Unterhaltsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, können ihre Unterhaltsansprüche, die auf gesetzlicher Grundlage beruhen (insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt), durch Einreichen eines Gesuchs bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht geltend machen."

Die Frau muss sich selbst kümmern.

Ja ahem nix passiert.

Man müsste eben nur beweisen können das der leibliche Vater des Kindes nicht finanziell für das Kind aufkommen kann und wird.

Ansonsten: Ausprobieren und das beste hoffen, evtl auch andere Anlaufstellen für die Erstausstattung aufsuchen (Caritas etc)

Das Jugendamt schaltet sich nur ein wenn du minderjährig bist.

Wenn du nicht mitwirkst, dass der Kindsvater etwas bezahlt, wirst du Probleme bekommen. Es kann ja nicht die Allgemeinheit dafür herhalten, dass du von dem Kindsvater nichts annehmen willst.