Unterhaltsvorschuss nach 6 Jahren, wer zahlt, wenn Vater unauffindbar?
als eine Bekannte erfahren hat, dass sie schwanger ist, hat ihr Ehemann sie verlassen, weil sie, wie er wollte, nicht abgetrieben hat. Trotz allem hat sie das Kind bekommen und arbeitet auch schon seit das Kind eins wurde, in Vollzeit. Bis 6 Jahre zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss, weil der Vater des Kindes im Ausland ist und nicht auffindbar ist, aber sowieso nicht zahlen kann, da er nicht arbeitet. Was passiert nach diesen 6 Jahren? muss sie dann wieder zum Anwalt oder direkt zum Jugendamt, nochmals einen Antrag stellen? ich habe schon mehrmals geschaut, weil sie mich immer wieder fragt. Ich finde aber nichts dazu im Net. Danke für euere Antowrten.
8 Antworten
Die Kindesmutter muss für Kind Hartz 4 beantragen, da wird allerdings ihr Einkommen und das Kindergeld voll angerechhnet. das Jugendamt zahlt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und höchstens insgesamt 72 Monate. Väter im Ausland die nicht arbeiten, das kann man vergessen. Es gibt beim Unterhaltsvorschuss keinen Härtefall!!
nach sechs jahren ist schluss mit unterhaltsvorschuss. entweder erhält sie alg2 oder wohngeld für das kind. hat kind keinen bedarf, dann gibts garnix mehr. sie könnte unterhalt einklagen, so sie wüßte wo kv wohnt. aber die kosten muss sie erstmal tragen. dann muss sie erstmal probieren den vielleicht erstrittenen titel durchzusetzen im ausland. auch das verursacht wieder kosten die sie erstmal wieder tragen muss.
Dann muss sie selber für den Unterhalt aufkommen. Solange der Vater unauffindbar ist, wird das auch so bleiben. Sie kann Sozialhilfe für das Kind beantragen. Das wird aber mit ihrem eigenen Einkommen verrechnet.
Der Vater lebt im Ausland und ist "nicht auffindbar", doch ihr wisst das er sowieso nicht zahlen kann da er Arbeitslos ist - woher habt ihr denn dieses wissen das es so ist? Ist da dann nicht die Arge für zuständig, einfach mal nach fragen.
Na, wer schon? WIR, die Allgemeinheit.
Aber sehr lobenswert, dass die Mami arbeiten geht, dann kann sie aufstocken, Wohngeld beantragen usw.