Unbezahltes arbeiten nach Ladenschluss

2 Antworten

Ob es Rechtens ist oder nicht, ist in erster Lienie davon abhängig, wie das Dein Arbeitgeber sieht, welche Positiion Du hast und was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Zunächst einmal ist es aus Arbeitnehmersicht nicht zulässig. Aber manche Arbeitgeber sehen es gerne, wenn der Mitarbeiter länger bleibt, oder finden es selbstverständlich. Wenn Du eine Position im Betrieb hast, dann ist diese Zeit mit Deinem besseren Gehalt abgegolten. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag von normalen 8 Std die Rede ist, kannst Du ein Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen, um zu besprechen, wie du die Überstunfen abgegolten haben möchtest. Der AG wird es vermutlich weder gerne sehen, noch gerne hören, dass Du nicht damit einverstanden bist.

Grüßle Bernd Stephanny

Nein das ist nicht rechtens. Auch das ist Arbeit und muss entsprechend bezahlt werden. Du machst das ja nicht zum Privatvergnügen.

Unter der Definition Arbeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten die durch die Organisation des AG veranlasst sind. (Auszug Arbeitsrechtkommentar Arbeitszeitgesetz § 2 von P.Wedde)