Unbedenklichkeitsbescheinigung neues Studium?

2 Antworten

Frag sicherheitshalber am Montag bei der Studienberatung nach.

Grundsätzlich sehe ich aber kein Problem, weil zwischen dem vorangegangenen Studium und dem neuen immerhin ein Semester liegt und du in der Zwischenzeit kein anderes Studium aufgenommen hast. Damit dürfte "direkt vorangegangen" nicht mehr zutreffen.

Der Stand des Dokuments ist also aktuell und das Dokument selbst mit einem Datum vom 27.06. auch nicht wirklich alt.

Es würde mich wundern, wenn das nicht akzeptiert würde.

Wenn Du im Sommersemester nicht studiert hast, sondern Dich zum Ende des WS 15/16 hast exmatrikulieren lassen, reicht die, die Du hast. Die Exmatrikulationsbescheinigung brauchst Du bei Hochschulwechsel übrigens auch!